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27.03.2019 - Vortrag mit Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann Paare ohne Trauschein - Paare ohne Eintragungen

 

Zu einem Vortrag über das Zusammenleben ohne Trauschein lädt die Volkshochschule am Mittwoch, 03. April 2019, ab 19:00 Uhr in die Kaiserstraße 41 ein. Der Eintritt beträgt 3,50 Euro, ermäßigt 2,50 Euro. Karten sind an der Abendkasse erhältlich.

Für das Zusammenleben von Menschen  verschiedenen Geschlechts oder gleichgeschlechtlich ohne staatlichen Akt gibt es keinen besonderen gesetzlichen Schutz. Diese Paare müssen alle Bereiche selbst regeln. In diesem Vortrag zeigt Referent Jürgen Brinkmann, an was man denken muss und wie Regelungen im Krankheitsfall, im Pflegefall oder für den Fall des Todes aussehen sollten. Im Einzelnen werden Themen wie Besonderheiten beim Erbrecht oder bei der elterlichen Sorge nach einer Trennung behandelt. Auch wie nach einer Trennung das Vermögen zugeordnet werden kann oder wie eine wechselseitige Unterhaltspflicht aussehen könnte, werden im Vortrag behandelt.

Jürgen Brinkmann ist seit fast 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig, davon über 25 Jahre selbstständig. Mit dem Themenkreis „Recht und Pflege“ beschäftigt er sich schwerpunktmäßig seit etwa zehn Jahren. Während dieser Zeit hat er zahlreiche Mandanten außergerichtlich beraten, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen entworfen sowie Betroffene in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten. Zudem referiert er bei unterschiedlichen Institutionen zu diesem Themenbereich.

Weitere Informationen und Anmeldung bei der Volkshochschule Lahr, Tel.: 07821 / 918-0, E-Mail: vhslahr@lahr.de oder im Internet unter www.vhs.lahr.de.