Blick über Lahr

Offenlage zur zwölften Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

Bereich zur zwölften Änderung des Flächennutzungsplans, Sport-Kita, Sulz
Plan
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim hat am 25. November 2024 in seiner öffentlichen Sitzung die Offenlage für die

12. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

beschlossen.

Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich:

Stadt Lahr

Bereich Bebauungsplan SPORT-KITA

Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für soziale und sportliche Zwecke (Fläche ca. 0,76 ha).

Die frühzeitige Beteiligung zum Änderungsbereich Bebauungsplan SPORT-KITA wurde im Rahmen des 10. Änderungsverfahrens mit zwei weiteren Änderungsbereichen durchgeführt. Aufgrund von abweichenden Zeitläufen in den drei Teilbereichen wurde das bisherige 10. Änderungsverfahren aufgegliedert. Das Verfahren für den Änderungsbereich Bebauungsplan SPORT-KITA wird nun mit der 
12. Änderung des Flächennutzungsplans fortgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim, der Bestandsplan, der Entwurfsplan, die Begründung, der Umweltbericht, die artenschutzrechtlicher Prüfung und zudem die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung) in der Zeit vom

2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025

im Internet unter

www.lahr.de/beteiligungsverfahren.234300.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplan, Offenlage zur zwölften Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim veröffentlicht.

Ebenso unter

www.kippenheim.de/verwaltung-politik/ausschreibungen-und-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen

Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:          

Mo - Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr

Do: 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Ebenso bei der Gemeinde Kippenheim, Bauamt (im Flur des Erdgeschosses), Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim.

Öffnungszeiten:      

Mo - Fr: 8:30 - 12:00 Uhr

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen:

1. Umweltbericht des Büros galaplan decker (Stand 26.09.2024) mit Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands sowie Beschreibung der Auswirkungen bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu den Schutzgütern Schutzgebiete und geschützte Flächen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Erholung, Landschaftsbild, Menschliche Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Fläche, Natürliche Ressourcen, Unfälle oder Katastrophen Emissionen und Energienutzung, Darstellung von umweltbezogenen Plänen, Forstrechtliche und Landwirtschaftliche Belange Wechselwirkungen

2. Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros galaplan decker (Stand 26.09.2024):

  • Angaben zu allen prüfrelevanten Arten
  • Prüfung der Verbotstatbestände (Artenschutz) / Konfliktbewertung (Naturschutz)
  • Nicht nachgewiesene bzw. nicht betroffene Arten:
    • Mollusken, Krebse und Spinnentiere, Libellen, Schmetterlinge, Heuschrecken, Fische und Rundmäuler, Amphibien und Pflanzen
  • Betroffene Arten für Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind:
    • Käfer (Totholzkäfer), Reptilien (Mauereidechse, Zauneidechse), Vögel und Fledermäuse

Bei Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben ist das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht zu erwarten.

3. Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

  • Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 17.11.2023 mit Hinweisen auf Baugrund (Auenlehm, mögliche frühere Auffüllungen), Grundwasserflurabstand.
  • NABU vom 29.11.2023 mit Hinweisen zum flächenhaften Ausgleich, zum Biotopverbund und zu den Ausgleichsflächen.
  • LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, vom 01.12.2023 mit Hinweisen zu Dach- und Fassadenbegrünung, Vogelschlag und Beleuchtung.
  • LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom 01.12.2023 mit Hinweisen zu Abwasserentsorgung/Oberflächenentwässerung sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr), eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zur Beschlussfassung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Lahr, 30. November 2024                                     

Stadt Lahr für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

 

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald

Tel: 07821/910 -06 81

E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

www.lahr.de

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.