Blick über Lahr

Offenlage zur zehnten Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

Geltungsbereich zur zehnten Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
Plan
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim hat am 9. Juli 2024 in seiner öffentlichen Sitzung die Offenlage für die

zehnte Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich

Darstellung einer Sonderbaufläche Kiesabbau und Schwimmende Photovoltaik (Fläche ca. 22,3 ha).

Die beiden Änderungsbereiche Bebauungsplan SPORT-KITA und Bebauungsplan PV-FLUGBETRIEBSFLÄCHE, für die ebenfalls der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, sind nicht Gegenstand des weiteren 10. Änderungsverfahrens. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt weiterverfolgt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim, der Bestandsplan, der Bestandsplan Luftbild, der Entwurfsplan, die Begründung, der Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung und zudem die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung) in der Zeit vom

15. Juli 2024 bis einschließlich 19. August 2024

im Internet unter

www.lahr.de/beteiligungsverfahren.234300.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplan, Offenlage zur zehnten Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim veröffentlicht.

Ebenso unter

www.kippenheim.de/verwaltung-politik/ausschreibungen-und-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen

Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, 77933 Lahr/Schwarzwald während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:        

Mo - Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr

Do: 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Ebenso bei der Gemeinde Kippenheim, Bauamt (im Flur des Erdgeschosses), Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim.

Öffnungszeiten:     

Mo - Fr: 8:30 - 12:00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Umweltbericht mit Erfassung / Bewertung der Schutzgüter:

  • Boden/ Fläche
  • Landschaftsbild/ Erholung, insbesondere Waldmattensee-Nordufer mit dem „Naturfreibad“
  • Klima
  • Mensch, Luft
  • Wasser, insbesondere großer Baggersee „Waldmattensee“
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt („Flora“ und „Fauna“)
  • Wechselwirkungen

2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

  • Angaben zum zu prüfenden Artenspektrum
  • Arten ohne geeigneten Lebensraum im Untersuchungsgebiet
  • Nicht nachgewiesene bzw. nicht betroffene Arten:
    • Wasserorganismen (Weichtiere, Schwimmkäfer, Wasserspinnen, Krebse), Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Nachtfalter, Totholzkäfer u.a., Amphibien und Reptilien (Springfrosch, Mauereidechse), Fledermäuse, sonstige Säugetiere, höhere Pflanzen, Kiemenfußkrebse, Käfer-, Spinnenarten der Trockenstandorte
  • Vögel
  • Prüfung der Verbotstatbestände (Artenschutz) / Konfliktbewertung (Naturschutz)

Die Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden nicht erfüllt. Keine der relevanten Arten kommen im Vorhabensbereich vor (offene Baggerseefläche + Montagefläche).

3. Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung

Konflikte und notwendige Kompensationsmaßnahmen sowie Stellungnahmen zu den Schutzgütern:

  • Boden/ Fläche
  • Landschaftsbild/ Erholung
  • Klima
  • Mensch, Luft
  • Wasser
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Zu allen Schutzgütern sind Beschreibungen mit Bewertung sowie die Prognose der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut vorhanden. Zu den betroffenen Schutzgütern sind Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsempfehlungen benannt.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an info@planschmiede-hansert.net erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Planschmiede Hansert + Partner mbH, Architekten I Stadtplaner, Kinzigtalstraße 11, 77799 Ortenberg), eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Offenlegungsbeschluss der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Lahr/Schwarzwald, 13. Juli 2024                    

Stadt Lahr für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

 

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-0681
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

 

Die Beschlussvorlage können Sie hier (70/2024) einsehen.