Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. Juli 2026 den Entwurf der
11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim
gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich:
Stadt Lahr
Bereich KLINIKUM, Stadtteil Langenwinkel
und beinhaltet die Umwidmung von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche Klinik, Verkehrsfläche und öffentliche Grünfläche (Fläche ca. 13,4 ha). Der Änderungsbereich ist im nachfolgenden Plan unmaßstäblich dargestellt:
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. Alle maßgeblichen Unterlagen sind am Ende dieser Seite auch als Download verfügbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung vom 22. Mai 2026 einschließlich Umweltbericht vom 22. Mai 2026 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (insbesondere die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, weitere Fachgutachtung und Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung) in der Zeit vom
20. Juli 2026 bis einschließlich 11. September 2026
veröffentlicht.
Ebenso im Internet unter
www.kippenheim.de/verwaltung-politik/ausschreibungen-und-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen
Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald, während den genannten Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
Mo - Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681
Ebenso können sie eingesehen werden bei der Gemeinde Kippenheim, Bauamt, Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim.
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr
Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten werden ausgelegt:
1. Umweltbericht zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans KLINIKUM des Büros bhm Planungsgesellschaft mbH (Stand: 22.05.2026)
Hinweis: Der Umweltbericht wurde separat für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung erstellt und bewegt sich in seiner Darstellungsschärfe im Maßstab der vorbereitenden Bauleitplanung.
2. Fachbeitrag Artenschutz, hier: zum planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan B 415 / ANBINDUNG KLINIKUM des Büros bhm Planungsgesellschaft mbH (Stand: 12.06.2026)
3. Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von dem Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) sowie der Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung (erstellt durch das Büro bhm Planungsgesellschaft mbH und der Stadt Lahr vom 12.02.2026) im Zusammenhang mit der Herstellung des Anschlusses des neuen Ortenau Klinikums in Lahr an die B 415, erteilt durch die Abteilung Umwelt (hier: Obere Naturschutzbehörde) des Regierungspräsidiums Freiburg am 19.03.2026, einschließlich Nebenbestimmungen zu den CEF- und FCS- Maßnahmen, Monitoring, etc.
4. Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung für den neuen Klinikstandort in Lahr, Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine+Jud (Stand: 19. Oktober 2023) zur Ermittlung der Realisierbarkeit eines Klinikums auf der Fläche der 11. Änderung des Flächennutzungsplans KLINIKUM im Rahmen der Standortauswahl unter Betrachtung der verschiedenen Lärmquellen und Lärmarten (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeit- und Sportlärm), welche aus dem räumlichen Umfeld auf die Nutzungen auf dem Klinik-Campus zukünftig einwirken werden.
5. Protokoll des Scoping-Termins zum neuen Klinik-Standort am südwestlichen Stadteingang vom 19.09.2023
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene, umweltbezogene Stellungnahmen:
- Regierungspräsidium Freiburg, Forstdirektion (Referat 83) vom 18.07.2024,
- Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit vom 31.07.2024
- Landesnaturschutzverband BW vom 04.08.2024
- Regionalverband Südlicher Oberrhein vom 06.08.2024
- IHK Südlicher Oberrhein vom 07.08.2024, insbesondere: Kompaktierung der Parkierung (Stapelung), Vorlage Standortalternativenprüfung, Erfolgreicher Nachweis Schallschutz
- Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 02.08.2024
- NABU Ortsgruppe Lahr vom 17.08.2024
- Schützenverein Langenwinkel e.V. vom 24.08.2024
- Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege vom 13.08.2024
- Landratsamt des Ortenaukreises, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024 der Ämter für Landwirtschaft, für Waldwirtschaft, für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht, für Umweltschutz, für Wasserwirtschaft und Bodenschutz
- BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024
- Regierungspräsidium Freiburg, Referat Raumordnung vom 13.09.2024,
- Zwei Einwendungen aus der Bürgerschaft
Die nachfolgenden Unterlagen liegen bislang nur als Vorentwürfe vor und werden im Rahmen der Veröffentlichung der Bebauungspläne KLINIKUM und B 415 / ANBINDUNG KLINIKUM ausgelegt; für das Flächennutzungsplanverfahren werden sie von der Gemeinde als nicht relevant eingestuft und daher nicht veröffentlicht:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan B 415 / ANBINDUNG KLINIKUM (bhm Planungsgesellschaft mbH) vom 01.06.2026
- Maßnahmenkonzept Artenschutz zum Bebauungsplan B 415 / ANBINDUNG KLINIKUM (bhm Planungsgesellschaft mbH) vom 26.01.2026
- Schalltechnische Untersuchung zum Neubau eines Knotenpunkts zur Anbindung des Neubaus Ortenauklinikum in Lahr (Heine+Jud) vom 07.04.2026
- VORENTWURF: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan KLINIKUM in Lahr (Heine+Jud), Stand: 30.06.2026
- Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung Friedhofweg, Neubau Ortenau Klinikum, Lahr/Schwarzwald-Langenwinkel (Luftbild Auswertung GmbH, beauftragt durch Ortenau Klinikum gKAöR) vom 26.01.2024
- Bebauungsplan KLINIKUM, Erstellung wasserwirtschaftliches Fachgutachten zur Behandlung von Themen des Hochwasserschutzes (Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Baden-Baden) vom 26.06.2026
- VORENTWURF: Klinikneubau der Ortenau Klinikum gKAör: Gutachten zu den Geruchs- und Staubimmissionen auf einem potenziellen Baugrundstück (iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, beauftragt durch Ortenau Klinikum gKAöR), Stand: 25.06.2024
- Neubau Ortenau-Klinikum Lahr – Ergebnisse der geohydrologischen Untersuchung (Joswig Ingenieure, beauftragt durch Ortenau Klinikum gKAöR) vom 24.01.2025
- Asphalt- und Bodenuntersuchungen Bereich B 415 (BPI, Herbolzheim), vom 17.02.2026
- Geotechnisches und Umwelttechnisches Gutachten Bereich Klinikum (GHJ, Karlsruhe) vom 18.10.2024
- Magnetische Prospektion Lahr/Schwarzwald "Neubau Klinikum" zu archäologischen Bodenfunden (ArchaeoTask GmbH) vom 01.10.2025
- Natura2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Neubau Ortenau Klinikum Lahr“ (bhm Planungsgesellschaft mbH) vom 17.05.2024
- Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope) für den Eingriff in die geschützten Offenlandbiotope „Feldhecken“ im Bebauungsplan KLINIKUM (bhm Planungsgesellschaft mbH) vom 11.06.2026
- Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope) für den Eingriff in die geschützten Offenlandbiotope „Feldhecken“ im Bebauungsplan B 415 / ANBINDUNG KLINIKUM (bhm Planungsgesellschaft mbH) vom 11.06.2026
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind – auch über die vorgenannten hinaus – verfügbar:
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Art der umweltbezogenen Information
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Fundstelle
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Schutzgut Mensch
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Umweltbericht
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- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose
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Umweltbericht
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- Erholung
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Umweltbericht
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- Menschliche Gesundheit
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Umweltbericht
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- Geruchs- und Staubimmissionen
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Protokoll des Scoping-Termins
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- Lärm allgemein
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Protokoll des Scoping-Termins; IHK Südlicher Oberrhein vom 07.08.2024
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- Betrachtung der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeit- und Sportlärm)
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Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung für den neuen Klinikstandort in Lahr (Stand: 19.10.2023)
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- Berücksichtigung Emissionen der Sportschützen im Schallgutachten (Schutzgut Mensch)
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Schützenverein Langenwinkel e.V. vom 24.08.2024
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- Berücksichtigung Schallemissionen aus dem Plangebiet (einschließlich Verkehr) auf schutzwürdige Umgebungsnutzungen
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Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung für den neuen Klinikstandort in Lahr (Stand: 19.10.2023)
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- Schallschutz für Mitarbeitendenwohnungen und Stadtteil Langenwinkel (v. a. Bauphase)
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LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024; Zwei Einwendungen aus der Bürgerschaft
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- Flugsicherheit
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Protokoll des Scoping-Termins
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit vom 31.07.2024
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- Waldabstand
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Regierungspräsidium Freiburg, Forstdirektion (Referat 83) vom 18.07.2024; LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024
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- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen
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Umweltbericht
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Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope
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Umweltbericht
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- Zu geschützten Gebieten (auch gesetzlich geschützte Biotope)
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Umweltbericht
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- Zum Biotopverbund
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NABU Ortsgruppe Lahr vom 17.08.2024; LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024
Umweltberichte
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- Gesetzlich geschützte Biotope
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LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024
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- Zur Biologischen Vielfalt
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Umweltbericht
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- Zu Vorkommen von Arten – artenschutzrechtliche Prüfung auf Ebene der Bebauungspläne, folgende Artengruppen bzw. Arten wurden festgestellt:
- Brutvögel
- Haselmaus
- Fledermäuse
- Zauneidechse
- Tagfalter (Großer Feuerfalter, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling)
- Angaben zu allen prüfrelevanten Arten
- Prüfung der Verbotstatbestände (Artenschutz) / Konfliktbewertung (Naturschutz)
- Nicht nachgewiesene bzw. nicht betroffene Artengruppen:
- Mollusken (u.a. Kleine Bachmuschel), Krebse und Spinnentiere, Libellen, Heuschrecken, Fische und Rundmäuler, Amphibien und Pflanzen sowie in der nachfolgenden Aufzählung zu betroffenen Arten nicht genannte Mitglieder der Artengruppen Säugetiere, Reptilien und Schmetterlinge
- Bei Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben ist nach dem Fachbeitrag das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht zu erwarten. Ausschließlich im Fall des Dunklen Wiesenknopfameisenbläuling bestehen weiterhin leichte Prognoseunsicherheiten aufgrund der hohen Komplexität der Umsiedlung dieser mit einer Pflanze und Ameise symbiotisch lebenden Art und dem Erfolg von CEF-Maßnahmen. Deshalb wurde hier, um auch die Durchführung räumlich und zeitlich stärker entkoppelter FCS-Maßnahmen zu ermöglichen, eine artschutzrechtliche Ausnahme beantragt und erteilt.
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Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz Bebauungsplan
B 415 (Stand 12.06.2026), Artenschutzrechtliche Ausnahme sowie Antrag (nur zum Dunklen Wiesenknopfameisenbläuling)
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- Multifunktionalen Ausgleichsmaßnahme mit Feuchtlandbiotopen entlang Scheidgraben, Muserebach bis Schutterentlastungskanal (Ebene Flächennutzungsplan);
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NABU Ortsgruppe Lahr vom 17.08.2024
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- Maßnahmen gegen Vogelschlag
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LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024
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- Maßnahmen für Dach- und Fassadenbegrünung
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LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024;
BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024
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- Maßnahmen zur Beleuchtung
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LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024
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- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen
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Umweltbericht
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Schutzgut Fläche und Boden
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Umweltbericht, Protokoll des Scoping-Termins
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- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose
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Umweltbericht
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- Zum Flächenverbrauch einschließlich durch Folgewirkungen, Anregungen zum schonenden Umgang (z. B. Stapelung der Parkierung)
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Landesnaturschutzverband BW vom 04.08.2024; Regionalverband Südlicher Oberrhein vom 06.08.2024;
IHK Südlicher Oberrhein vom 07.08.2024;
BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024;
Regierungspräsidium Freiburg, Referat Raumordnung vom 13.09.2024
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- Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen
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Landesnaturschutzverband BW vom 04.08.2024;
BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024
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- Nutzung landwirtschaftlicher Flächen
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LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024
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- Zu Altlasten und Bodenschutz
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LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024
Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung vom 26.01.2024
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- Zu Geotechnik / Geologie
- Zum Baugrund, Geologie, Hydrologie und Lage randlich zu Rohstoffvorkommen quartärzeitlicher Kiese und Sande
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Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 02.08.2024
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- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen
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Umweltbericht
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Schutzgut Wasser
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Umweltbericht
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- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose
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Umweltbericht
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- Hochwasser
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Umweltbericht, Protokoll des Scoping-Termins;
NABU Ortsgruppe Lahr vom 17.08.2024;
BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024
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- Nutzung von Niederschlagswasser
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BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024
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- Zum Grundwasserschutz
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LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024
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- Zum Oberflächengewässer
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LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024
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- Zu Abwasserbeseitigung
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LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024
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- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen
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Umweltbericht
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Schutzgut Luft / Klima
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Umweltbericht
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- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose
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Umweltbericht
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- Klima und Klimawandel
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Protokoll des Scoping-Termins
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- Klimafreundliche Mobilität
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BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024
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- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen
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Umweltbericht
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Schutzgut Landschaftsbild
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Umweltbericht
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- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose
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Umweltbericht
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- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen
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Umweltbericht
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter
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Umweltbericht
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- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose
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Umweltbericht
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- dringende Empfehlung der sachgerechten Untersuchung auf archäologische Bodendenkmäler – Fläche bisher nicht geprüft, jedoch im räumlichen Kontext von Bodendenkmälern (Schutzgut Kulturgüter)
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Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege vom 13.08.2024
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- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen
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Umweltbericht
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Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
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Umweltbericht
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Standortalternativenprüfung
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Umweltbericht,
Antrag auf Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
IHK Südlicher Oberrhein vom 07.08.2024;
NABU Ortsgruppe Lahr vom 17.08.2024;
BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024
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- Nullvariante (kein Neubau)
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BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024
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Schwere Unfälle und Katastrophen
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Umweltbericht
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Grenzüberschreitende Auswirkungen
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Umweltbericht
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VORENTWURF: Diese Unterlagen liegen bislang nur als Zwischen- bzw. Arbeitsstände vor und werden im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplans ausgelegt; für das Flächennutzungsplanverfahren werden sie von der Gemeinde als nicht relevant eingestuft.
Die Darlegung der in der Tabelle aufgeführten Fundstellen der Umweltinformationen ist nicht abschließend, hingewiesen wird auf die Primärquellen für das Flächennutzungsplanverfahren.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist entweder per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de, postalisch an Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald oder persönlich während der Öffnungszeiten im Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt eingereicht werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Stellungnahmen zu Protokoll gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Abwägungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Stadt Lahr, 18. Juli 2026
Stadt Lahr für die
vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Lahr - Kippenheim
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910 -06 81
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de