Lahr Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Offenlage des Fachgutachten „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lahr“

Am 19. Juli 2021 beschloss der Lahrer Gemeinderat die Erarbeitung eines Kommunalen Wärmeplans

auf Grundlage des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) und unter Berücksichtigung des „Handlungsleitfadens Kommunale Wärmeplanung“ der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA).

Die kommunale Wärmeplanung ist für Gemeinden ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln die Gemeinden eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bei.

Das Fachgutachten „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lahr“ mit Informationen zur Akteursbeteiligung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, dem Zielszenario Klimaneutraler Gebäudebestand 2040, der Kommunalen Wärmewendestrategie, den Steckbriefen für die Ortsteile und weitere Informationen kann für die Dauer von 30 Tagen von Mittwoch, 07. Februar 2024, bis einschließlich Donnerstag, 07. März 2024, weiter unten eingesehen werden.

Zusätzlich kann das Fachgutachten im selben Zeitraum (Montag – Mittwoch und Freitag 8:30 - 12:30 Uhr, Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0621) im Rathaus 2 (77933 Lahr, Rathausplatz 7, Alte Luisenschule, linker Eingang, vor dem Zimmer E.14) öffentlich eingesehen werden.

Rückmeldungen zum Fachgutachten können postalisch (Stadt Lahr, Stabsstelle Umwelt, Rathausplatz 7) oder per E-Mail (umwelt@lahr.de) eingereicht werden.