Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. November 2024 die Offenlage für den Bebauungsplan
Sport-Kita
auf den Gemarkungen Lahr und Sulz beschlossen. Sein Geltungsbereich und die Ausgleichsflächen 1 und 2 sind auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan mit Geltungsbereich, der Gestaltungsplan, die Begründung, der Umweltbericht, die Pläne zum Umweltbericht (Bestand, Maßnahmen und externe Maßnahmen), die artenschutzrechtliche Prüfung, die schalltechnische Untersuchung und zudem die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung) in der Zeit vom
2. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025
im Internet unter
www.lahr.de/beteiligungsverfahren.234300.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Offenlage Bebauungsplan Sport-Kita auf den Gemarkungen Lahr und Sulz veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr, während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
Mo – Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen:
1. Umweltbericht des Büros galaplan decker (Stand 26.09.2024) mit Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands sowie Beschreibung der Auswirkungen bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu den Schutzgütern Schutzgebiete und geschützte Flächen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Erholung, Landschaftsbild, Menschliche Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Fläche, Natürliche Ressourcen, Unfälle oder Katastrophen Emissionen und Energienutzung, Darstellung von umweltbezogenen Plänen, Forstrechtliche und Landwirtschaftliche Belange Wechselwirkungen
2. Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros galaplan decker (Stand 26.09.2024):
- Angaben zu allen prüfrelevanten Arten
- Prüfung der Verbotstatbestände (Artenschutz) / Konfliktbewertung (Naturschutz)
- Nicht nachgewiesene bzw. nicht betroffene Arten:
- Mollusken, Krebse und Spinnentiere, Libellen, Schmetterlinge, Heuschrecken, Fische und Rundmäuler, Amphibien und Pflanzen
- Betroffene Arten für Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind:
- Käfer (Totholzkäfer), Reptilien (Mauereidechse, Zauneidechse), Vögel und Fledermäuse
Bei Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben ist das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht zu erwarten.
3. Schalltechnische Untersuchung des Büros Fichtner Water & Transportation (Stand September 2024) mit Beurteilung der Lärmauswirkungen durch die verkehrlichen und baulichen Änderungen
4. Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 17.11.2023 mit Hinweisen auf Baugrund (Auenlehm, mögliche frühere Auffüllungen), Grundwasserflurabstand.
- NABU vom 29.11.2023 mit Hinweisen zum flächenhaften Ausgleich, zum Biotopverbund und zu den Ausgleichsflächen.
- LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, vom 01.12.2023 mit Hinweisen zu Dach- und Fassadenbegrünung, Vogelschlag und Beleuchtung.
- LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom 01.12.2023 mit Hinweisen zu Abwasserentsorgung/Oberflächenentwässerung sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de
erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr), eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Stadt Lahr, 30. November 2024
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7,
77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 / 910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.