Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2023 die Offenlage für den Bebauungsplan
Lindenbergstrasse
mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan mit Geltungsbereich, der Gestaltungsplan, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung, die spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung, die schalltechnische Untersuchung und die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) in der Zeit vom
2. Januar 2024 bis einschließlich 9. Februar 2024
im Internet unter
www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Offenlage Bebauungsplan Lindenbergstraße veröffentlicht.
Nicht im Internet veröffentlicht wird die DIN 4109.
Der Entwurf des Bebauungsplanes kann im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen (mit DIN 4109) im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten: Mo – Mi und Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Do 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Spezielle artenschutzrechtliche Beurteilung des Büros BIOPLAN (Stand 21. September 2023) insbesondere mit Aussagen zu Auswirkungen auf Fledermäuse, Vögel, Mauer-, Zauneidechsen sowie Vermeidungs-, Ausgleichs- und naturschutzfachlich begleitende Maßnahmen
- Schalltechnische Untersuchung der RS Ingenieure GmbH & Co. KG (Stand 27. September 2023) mit Aussagen für Lärm-Emissionen, Lärm-Immissionen und Lärmschutzmaßnahmen
Zu allen Schutzgütern liegen Bestandsdarstellung und –bewertung sowie die Darstellung der Auswirkungen der Planung vor und es sind Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen benannt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher nicht durchgeführt.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtplanungsamt, Schillerstraße 23, 77933 Lahr), eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Stadt Lahr, 23. Dezember 2023
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-0681
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
Die Beschlussvorlage können Sie hier (229/2023 1. Ergänzung) einsehen.
Dokumente: