Blick über Lahr

Offenlage Bebauungsplan Bottenbrunnen, 4. Änderung

Geltungsbereich
Geltungsbereich
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. April 2026 die Offenlage für den

Bebauungsplan Bottenbrunnen, 4. Änderung

mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan eingezeichnet.

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. Alle maßgeblichen Unterlagen sind am Ende dieser Seite auch als Download verfügbar.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan mit Geltungsbereich, der Gestaltungsplan, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, die schalltechnische Untersuchung, das geotechnische Gutachten und die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung) in der Zeit vom

4. Mai 2026 bis einschließlich 12. Juni 2026

veröffentlicht.

Zusätlich können die Unterlagen im selben Zeitraum im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald, während den genannten Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Mo - Mi und Fr:  8:30 - 12:30 Uhr

Do: 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher nicht durchgeführt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen:

  1. Schalltechnische Untersuchung des Büros Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik (Stand 28.01.2026) mit Untersuchung und Beurteilung der Lärmauswirkungen des Spiel- und Sportgeländes des Clara-Schumann-Gymnasiums auf die geplante Wohnbebauung. Untersuchung und Beurteilung der Lärmauswirkungen der geplanten Tiefgarage auf die geplante Wohnnutzung und die bestehende Wohnbebauung an der Pestalozzistraße.
  2. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH (Stand 22.12.2025). Bestandteile des Gutachtens sind die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten. Festlegung von CEF-Maßnahmen für die Mauereidechse und den Haussperling.
  3. Geotechnisches Gutachten des Büros Hydrosond, Geologisches Büro Bernhard Krauthausen (Stand 22.10.2025). Bestandteile des Gutachtens sind die Untersuchungen zu den Grundwasserverhältnissen, zur Bodenbeschaffenheit im Gründungsniveau und zur Niederschlagswasserversickerung.
  4. Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
  • Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 11.12.2025 mit Hinweisen zu den geologischen und bodenkundlichen Grundlagen, zur angewandten Geologie und zum Thema Bergbau.
  • LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, vom 23.12.2025 mit Empfehlungen zu Dach- und Fassadenbegrünung, mit Hinweisen zu Vogelschlag und Beleuchtung.
  • LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom 23.12.2025 mit Hinweisen zu den Themen Oberflächengewässer, Grundwasserschutz, Abwasserentsorgung / Oberflächenentwässerung, Bodenschutz.
  • BUND vom 29.12.2025 mit Anregungen zu den Planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen im Bebauungsplan im Zusammenhang mit den Pflanzgeboten und der Regenwasserrückhaltung.
  • NABU vom 15.12.2025 mit Anregungen zu fachlichen Standard bei der Ausgestaltung der Baumwurzelquartiere, zu Reduzierung der Versiegelung bei den Nebenflächen (Hauszugänge) und dem Anbringen von gebäudeintegrierten Nisthilfen für gebäudebrütende Vögel und Fledermausquartiere.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist entweder per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de, postalisch an Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald oder persönlich während der Öffnungszeiten im Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt eingereicht werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Stellungnahmen zu Protokoll gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei dem Abwägungsbeschluss über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Abwägungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Stadt Lahr, 2. Mai 2026

 

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald

Telefon: 07821/910-0681

E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

www.lahr.de