Lahr Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2026 - online veröffentlicht 08.01.2026

Gemäß § 51 Abs. 3 des Landesgrundsteuergesetzes in der geltenden Fassung wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Jahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie für das Jahr 2025 an die Stadt Lahr/Schwarzwald zu entrichten haben, öffentlich festgesetzt.

Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026 zugegangen wäre.

Die Grundsteuer 2026 ist zu den in dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten, oder, wenn ein Antrag auf jährliche Zahlung gestellt wurde, zum 01.07. zu bezahlen. Insbesondere wird bei den Vierteljahresbeträgen auf den nächsten Fälligkeitszeitpunkt, den 15.02.2026, aufmerksam gemacht. Zur Vermeidung von Säumnisfolgen wird die Erteilung eines
SEPA-Basislastschriftmandats für die Stadt Lahr empfohlen.

Jahresbescheide erhalten nur Steuerschuldner, bei denen sich eine Änderung im Steuerbetrag ergeben hat. Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats gem. §§ 68, 79 der Verwaltungsgerichtsordnung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Lahr/Schwarzwald, Rathausplatz 4 in 77933 Lahr/Schwarzwald zu erheben.

Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den Steuerpflichtigen jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheid mitgeteilt.

Lahr/Schwarzwald, den 07.01.2026

Bürgermeisteramt Lahr/Schwarzwald