Lahr Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung - Widmungsverfügung David-Schieni-Straße Flst. Nr. 2684 -online veröffentlicht 12.05.2025

Es ergeht nachstehende straßenrechtliche
Widmungsverfügung

Durch die Stadt Lahr/Schwarzwald als der nach §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 2 und 50 Abs. 3 Ziffer 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) i. d. F. vom 11.05.1992 (GBl. S. 329), zuletzt neu gefasst durch Gesetz vom 22.12.2021 (GBl. S. 1040), zuständigen Straßenbaubehörde werden folgende Wegegrundstücke in der Einstufung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Die Verfügung mit Begründung kann beim Ordnungsamt - Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Rathaus Schillerstraße, Zi. E.02, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lahr, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, einzulegen.

Lahr, 07.05.2025
Carina Stuber