Lahr Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung_Haushaltssatzung 2025 - online veröffentlicht 31.01.2025

Öffentliche Bekanntmachung

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr/Schwarzwald

für das Haushaltsjahr 2025

 

 

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Erlass vom 17.01.2025, Az.: RPF14-2241-9/6/3, eingegangen bei der Stadt Lahr am 28.01.2025, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am 16.12.2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.

 

Gemäß § 87 Abs. 2 GemO wird der in der Haushaltssatzung 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 15.000.000,-- Euro und gemäß § 86 Abs. 4 GemO der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.050.000,-- Euro genehmigt.

 

Nach § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) i.V.m. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO wird die Gesetzmäßigkeit der Beschlüsse des Gemeinderates der Stadt Lahr vom 16.12.2024 über die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ für das Wirtschaftsjahr 2025 bestätigt.

 

Gleichzeitig werden gem. § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO die Gemeinderats-beschlüsse über die festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für die Wirtschaftspläne 2025 wie folgt genehmigt:

  • Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ in Höhe von 9.405.300,-- Euro
  • Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in Höhe von 5.944.600,-- Euro

 

Im Weiteren werden nach § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO die Gemeinderats-beschlüsse über die festgesetzten Beträge der Verpflichtungsermächtigungen für die Wirtschaftspläne 2025 wie folgt genehmigt:

  • Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ in Höhe von 1.785.000,-- Euro
  • Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in Höhe von 3.000.000,-- Euro

 

Außerdem werden nach § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO die Gemeinderats-beschlüsse über die festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite für die Wirtschaftspläne 2025 wie folgt genehmigt:

  • Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ in Höhe von 2.000.000,-- Euro
  • Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ in Höhe von 7.500.000,-- Euro

 

 

Wir weisen darauf hin, dass der Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2025 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Zeit vom 03.02.2025 bis 11.02.2025 im Rathaus Südflügel -Stadtkämmerei-, 1. OG, Zimmer 1.02/1.03, öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen. Der Haushaltsplan ist auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehbar. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten.

 

Bürgermeisteramt Lahr/Schwarzwald, den 31. Januar 2025

 

 

 

 

 

Die Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2025 hat folgenden Wortlaut:

 

Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 27.06.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am 16.12.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

176.723.350 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

173.009.100 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

3.714.250 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis

0 €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis

3.714.250 €

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

174.144.300 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

161.416.150 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

12.728.150 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

10.198.000 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

25.273.766 €

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

-15.075.766 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

-2.347.616 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

15.000.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.620.000 €

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

11.380.000 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands

9.032.384 €

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                                                                                                    15.000.000 €.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                    9.050.000 €.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                        20.000.000 €.

 

 

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

  1. für die Grundsteuer
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                  350 v.H.
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                            365 v.H.

der Steuermessbeträge

  1. für die Gewerbesteuer auf                                                                                         390 v.H.

der Steuermessbeträge

 

 

 

Lahr/Schwarzwald, den 17.12.2024

 

gez. Markus Ibert
Oberbürgermeister