Lahr Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeine Benutzungsbedingungen und Entgeltordnung der Mediathek Lahr - online veröffentlicht 26.11.2025

Allgemeine Benutzungsbedingungen und Entgeltordnung der Mediathek Lahr

 

1.             Allgemeines

Die Mediathek Lahr ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lahr. Das Rechtsverhältnis zwischen der Stadt und den Benutzerinnen und Benutzern ist privatrechtlich.

 

2.             Aufgaben

Die Mediathek Lahr ist eine Einrichtung im Bildungs- und Kulturbereich. Sie dient der Kommunikation, der Aus- und Weiterbildung, der Lese- und Medienbildung, der Information und Freizeitgestaltung.

 

3.             Benutzerkreis

Im Rahmen dieser Bedingungen ist grundsätzlich jede Person berechtigt, die Mediathek Lahr zu nutzen.

 

4.             Anmeldung, Benutzerausweis

4.1           Wer die Angebote der Mediathek Lahr nutzen will, meldet sich dort persönlich an. Zur Anmeldung ist ein Lichtbildausweis mit amtlichem Adressnachweis vorzulegen.

4.2           Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann die Mediathek Lahr eine schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten verlangen. Kinder unter 14 Jahren benötigen zur Anmeldung zwingend die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Kinder unter 6 Jahren können nur durch den/die gesetzlichen Vertreter angemeldet werden.

4.3           Die sich anmeldende Person, bzw. deren gesetzlicher Vertreterin oder Vertreter, erkennt die Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Mediathek Lahr bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an.

 

Die Benutzungsordnung liegt in der Mediathek Lahr aus und ist auf der Homepage der Mediathek abrufbar.

 

Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, deren Aufgabe im Bereich der Leseförderung und Bildung verankert ist, legen für die Anmeldung ein Dokument vor, das die aktuelle Tätigkeit bei der Institution bestätigt und den Stempel und die Unterschrift der Institutionsleitung enthält.

Institutionsausweise befähigen zur Ausleihe von Medien ausschließlich für den dienstlichen Zweck.

 

4.4           Namens- und Adressänderungen sind der Mediathek Lahr mitzuteilen.

4.5           Jede angemeldete Person erhält nach der Anmeldung einen Benutzerausweis, der zur Ausleihe berechtigt.

 

Vertreter von Institutionen im Sinne von 4.3 erhalten einen Institutionsausweis.

 

Der Verlust des Ausweises ist der Mediathek Lahr unverzüglich anzuzeigen.

 

4.6           Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Mediathek.

4.7           Bei Verlust wird ein Ersatzausweis nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gegen eine Gebühr ausgestellt.

 

 

5.             Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung, Rückgabe

5.1           Die Mediathek Lahr verleiht Bücher, CDs, Filme, Gesellschafts- und Konsolenspiele, Zeitschriften und Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge – im folgenden Text als Medien bezeichnet. Jede Person hat freien Zugang zu den Regalen und sucht sich die Medien selbst aus. Medien, die aufgrund ihres Wertes, o.Ä. nicht frei zugänglich sind, werden nach Anfrage vom Mediathekspersonal ausgegeben, bzw. ausgeliehen. Bei einer Erweiterung des Bestandes um andere Medienarten gilt für diese der Begriff Medien ebenfalls.

5.2           Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Mediathek benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Für einzelne Medienarten kann die Mediatheksleitung besondere Bestimmungen festlegen.

5.3           Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

5.4           Die Medien können mit einem gültigen Benutzerausweis selbstständig an den Selbstverbuchungsautomaten ausgeliehen werden. Medien, die vom Mediathekspersonal ausgeliehen werden, werden nur gegen Vorlage des Benutzerausweises ausgeliehen.

5.5           Die Leihfrist und die Anzahl der (gleichzeitig) ausgeliehenen Medien sind pro Benutzerausweis begrenzt. Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen, bei anderen Medien zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Genauere Informationen sind in der Informationsbroschüre der Mediathek ersichtlich, die in der Mediathek ausliegt und auf der Homepage der Mediathek abrufbar ist.

5.6           Die Medien sind bei der Entleihung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen und Mängel vor der Entleihung dem Mediathekspersonal zu melden.

5.7           Die Leihfrist ist einzuhalten. Sie kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet um weitere vier Wochen verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Ausgenommen davon sind Medien mit verkürzter Ausleihfrist.

5.8           Ausgeliehene Medien können gegen ein Entgelt vorbestellt werden. Erfolgt eine Abholung der vorbestellten Medien nicht innerhalb der Bereitstellungsfrist, erlischt die Reservierung. Das Vormerkentgelt wird trotzdem erhoben.

5.9           Gesetzlich vorgeschriebene Altersangaben z. B. für Spielfilme oder Konsolenspiele sind auch für die Ausleihe der Mediathek verbindlich.

5.10         Die Rückgabe der entliehenen Medien erfolgt während der Öffnungszeiten über das intelligente Rückgaberegal in der Mediathek. Zusätzlich zur Rückgabe im Gebäude können Medien über den Rückgabekasten vor der Mediathek abgegeben werden. Die Rückgabe über den Rückgabekasten ist rund um die Uhr möglich. Eine Einschränkung der Rückgabe über den Rückgabekasten kann von der Mediatheksleitung festgelegt werden. Die Rückgabe von Brettspielen, Gegenständen aus der Bibliothek der Dinge oder anderen kleinteiligen Medien, z.B. Konsolenspielen, über den Rückgabekasten ist nicht gestattet. Die Rückgabe über den Rückgabekasten geschieht auf eigenes Risiko, die Mediathek haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust, die durch das Einwerfen in den Rückgabekasten entstehen.

Es ist selbstständig zu überprüfen, ob alle abgegebenen Medien von dem Benutzerkonto zurückgebucht wurden.

 

6.             Ausleihe elektronischer Medien

Mit einer gültigen Mitgliedschaft der Mediathek Lahr können kostenlos elektronische Medien ausgeliehen werden. Die Benutzungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Benutzungsbedingungen und der allgemeinen Datenschutzerklärung der DiViBib GmbH, Wiesbaden, in der jeweils neuesten Fassung, siehe Startseite der OnleiheRegio Ortenau-Kreis-Emmendingen.

 

 

7.             Auswärtiger Leihverkehr

Für den wissenschaftlichen Bedarf können Medien, die nicht im Bestand der Mediathek

sind, durch den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen gegen Entgelt beschafft werden. Das Entgelt ist auch zu entrichten, falls eine Bestellung nicht zur Lieferung des gewünschten Werkes führt. Zusätzlich zu diesen gelten die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek.

 

 

8.             Benutzungsentgelte

8.1           Für die Nutzung der Mediathek Lahr sind folgende Entgelte zu entrichten:

Jahresentgelt*:                                                                                   

Erwachsene:                                                                          26,00 €

Partner:**                                                                               39,00 €

                Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre:                                          kostenfrei

                Schüler/Studenten/Auszubildende bis 27 Jahre:                  kostenfrei

                

               Jahresentgelt bei automatischer Verlängerung des Nutzungsverhältnisses mit

               Abbuchungsermächtigung:

                                                                                                                             

Erwachsene:                                                                          22,00 €

Partner:**                                                                               35,00 €

               

                Entgelt für Gastkarten (Nutzungszeitraum von 6 Wochen):

Erwachsene:                                                                          7,00 €

Partner:**                                                                               10,00 €

        Das Entgelt für die Gastkarte wird bei regulärer Anmeldung innerhalb eines Zeitraumes

        von 8 Wochen nach Ablauf der Gültigkeit der Gastkarte auf das Jahresentgelt

        angerechnet.

               

                * LahrPass-Inhaber sowie alle im Haushalt lebenden Familienangehörigen erhalten eine

                Ermäßigung von 50 % auf das Jahresentgelt.

**Der Partnertarif gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaften oder Paare.

 

8.2           Das Jahresentgelt ist für einen Nutzungszeitraum von einem Jahr nach dem Tag der Anmeldung zu entrichten. Zahlungen in bar oder mit Karte (EC/Kredit) sind in der Mediathek Lahr möglich. Erklärt sich der Kunde zu einer automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bereit und erteilt der Stadt Lahr bzw. Mediathek Lahr hierzu eine Abbuchungsermächtigung, reduziert sich das Jahresentgelt entsprechend der in obig aufgeführter Übersicht. Der Kunde kann das Vertrags- bzw. Nutzungsverhältnis in diesem Fall jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf des Nutzungszeitraums kündigen.

Die Nichtnutzung der Mediathek Lahr befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung des Jahresentgelts.

 

8.3           Versäumniszuschläge

Bei verspäteter Rückgabe entliehener Medien wird für jede Woche eine Vertragsstrafe erhoben.

Pro Medium und Woche                                                        0,50 €

 

8.4           Mahnkosten

Kundinnen und Kunden, die ihre Medien nicht innerhalb der Ausleihfrist zurückgeben, werden gemahnt. Die Mahnkosten werden zu den bereits entstandenen Versäumnis- und Mahnkosten addiert.

1. Mahnung:                                                                          1,00 €

2. Mahnung:                                                                          3,00 €

3. Mahnung:                                                                          3,00 €

4. Mahnung:                                                                          4,00 €

 

8.5           Zahlungserinnerungen

Kundinnen und Kunden, die ihre entstandenen Versäumniszuschläge, Mahnkosten oder andere, während der Nutzung der Mediatheksangebote entstandene, Beträge nicht innerhalb von 60 Tagen begleichen, erhalten Zahlungserinnerungen. Diese werden zu den bereits entstandenen Versäumnis- und Mahnkosten addiert.

                1. Zahlungserinnerung                                                          kostenfrei

                2. Zahlungserinnerung                                                          2,00 €

                3. Zahlungserinnerung                                                          2,00 €

4. Zahlungserinnerung                                                          3,00 €

 

8.6           Leihverkehr

Eine Leihverkehrsgebühr wird pro Bestellung erhoben. Diese ist unabhängig vom Liefererfolg zu entrichten. Die liefernde Bibliothek kann zusätzliche Gebühren erheben, die durch den Kunden zu entrichten sind.

                Pro Fernleih-Bestellung                                                         3,00 €

 

8.7           Entgelte für besondere Leistungen*

Ersatzausweis                                                                        3,00 €

Reservierung inkl. Abholbenachrichtigung                            1,00 €

Gutschein für eine Mitgliedschaft                                           26,00 €

Kamishibai-Hülle                                                                    3,00 €

Mediathekstasche                                                                  1,50 €

Transponder                                                                          0,50 €

Wunschpaket                                                                         1,00 €

* Für Veranstaltungen und sonstige zusätzliche Angebote erfolgt die Entgeltfestsetzung gesondert je nach Veranstaltung und Angebot. Entsprechendes gilt für im Einzelfall gewährte besondere Serviceleistungen der Mediathek Lahr.

 

9.             Internetnutzung

9.1           Die Internet-PCs und das WLAN stehen allen Besucherinnen und Besuchern der Mediathek zur Verfügung. Die Nutzungsdauer der Internet-PCs kann von der Mediatheksleitung festgelegt werden.

9.2           Die Mediathek haftet nicht:

- für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzerinnen/Benutzern

- für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzerinnen/Benutzern und Internetdienstleistern

- für Schäden, die Benutzerinnen/Benutzern aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen.

- für Schäden, die Benutzerinnen/Benutzern durch die Nutzung der Mediatheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen

- für Schäden, die Personen durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

 9.3          Die Mediathek schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.

 9.4          Benutzerinnen/Benutzer verpflichten sich:

- die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen und über das WLAN gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z.B. pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im Internet ist untersagt.

- keine Dateien und Programme der Mediathek oder Dritter zu manipulieren

- keine geschützten Daten zu manipulieren

- die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch seine Benutzung an den Geräten und Medien der Bücherei entstehen, zu übernehmen

- bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen

- das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails nur über Drittanbieter abzuwickeln.

  9.5         Es ist nicht gestattet:

- Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen

- technische Störungen selbstständig zu beheben

- Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den PC-Arbeitsplätzen zu installieren oder dauerhaft zu speichern

- an den PC-Arbeitsplätzen kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen 

- an den PC-Arbeitsplätzen Bestellungen von Waren aufzugeben bzw. Käufe und Verkäufe über das Internet abzuwickeln.

 

 10.          Verarbeitung personenbezogener Daten

10.1         Die Mediathek Lahr erhebt für deren Nutzung personenbezogene Daten von ihren Benutzerinnen und Benutzern: Vor- und Familienname, Geburtstag, Geschlecht, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Kontodaten im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandats, die persönliche Unterschrift zur Bestätigung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen und Entgeltordnung sowie des Datenschutzhinweisblattes und zur Ermächtigung der Abbuchung per SEPA-Lastschriftmandat, das Anmeldedatum, die Gültigkeitsdauer des Benutzerausweises, Daten offener Entgelte und Daten der entliehenen Medien.

Die Angabe der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Ausstellung des Mediathekskontos, bzw. des Benutzerausweises. Das Bibliothekssystem erfordert die elektronische Speicherung von Daten. Diese Daten werden entsprechend der Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung/des Landesdatenschutzgesetzes geschützt.

Die Daten werden nach Beendigung/Kündigung des Benutzungsvertrages, spätestens jedoch mit der Rückgabe des Benutzerausweises gelöscht.

Die Datenschutzhinweise liegen in der Mediathek aus und sind auf der Mediathekshomepage zu finden.

10.2         Sofern keine aktive Kündigung des Mediathekskontos erfolgt, werden die personenbezogenen Daten spätestens fünf Jahre nach der letzten Ausleihe gelöscht.

 

11.           Behandlung der entliehenen Medien, Missbrauch des Benutzerausweises

11.1         Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren und sie nicht zu vervielfältigen.

11.2         Der Verlust entliehener Medien ist der Mediathek Lahr unverzüglich anzuzeigen.

11.3         Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist die eingetragene Person, oder deren Vertreter, haftbar.

 

12.           Verhalten in der Mediathek, Hausrecht

12.1         Jede Person hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Mediathek beeinträchtigt werden.

12.2         Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der die Mediathek besuchenden Personen übernimmt die Mediathek keine Haftung.

12.3         Essen und Trinken sind in der Mediathek grundsätzlich gestattet. Die Mediatheksleitung kann diese Regelung kurz- oder langfristig abändern. Das Rauchen und die Mitnahme und der Konsum von Alkohol sind in der Mediathek nicht gestattet, mit Ausnahme des von der Mediathek für Veranstaltungen ausgegebenen Alkohols.

12.4         Das Hausrecht nimmt die Leitung der Mediathek, oder das mit seiner Ausübung beauftragte Mediathekspersonal, wahr. Den Anweisungen des Mediathekspersonals ist Folge zu leisten.

12.5         Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Benutzungsbedingungen,

insbesondere die nicht fristgerechte Rückgabe entliehener Medien oder die Hausordnung, verstoßen, können von der Benutzung der Mediathek Lahr befristet ausgeschlossen werden.

 

13.           Haftung

13.1         Bei verspäteter Rückgabe, Nichtrückgabe nach erfolgter Fristsetzung, Beschädigung und Verlust von entliehenen Medien kann die Mediathek, bzw. die Stadt Lahr unabhängig von Rechten der Ziff. 8 und 12.5 Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen. Der Schadenersatz richtet sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach den Kosten der Wiederbeschaffung gleichartiger Medien. Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Mediathek nach pflichtgemäßem Ermessen.

13.2         Bei Kindern und Jugendlichen haften die Erziehungsberechtigten für die Einhaltung der Hausordnung und der Benutzungsbedingungen.

13.3         Benutzerinnen und Benutzer der Mediathek werden auf Wunsch per E-Mail an die Rückgabe der entliehenen Medien erinnert. Der Erinnerungsservice ist ein freiwilliger, zusätzlicher Service der Mediathek. Der Nichterhalt einer Erinnerung entbindet die Benutzerinnen/Benutzer nicht von der Pflicht, die ausgeliehenen Medien fristgerecht zurückzugeben.

13.4         Bei verspäteter Rückgabe entliehener Medien wird eine Vertragsstrafe pro Medium und Woche erhoben. Zusätzlich werden Benutzerinnen und Benutzer, die Ihre Medien nicht innerhalb der Ausleihfrist zurückgeben, gemahnt.

 

14.           Haftungsausschluss

14.1         Die Mediathek Lahr ist nicht verantwortlich für Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Datenleitung abgerufen werden.

Die Mediathek haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Mediathek an Daten, Dateien, Programmen und Hardware des Kunden entstehen. Entsprechend gilt dies für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Mediathek entstehen.

14.2         Die Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen obliegt den Benutzerinnen und Benutzern.

 

 

15.           Inkrafttreten

15.1         Diese Allgemeinen Benutzungsbedingungen treten am 01.01.2026 in Kraft.

15.2         Gleichzeitig treten die Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Mediathek Lahr vom 1. Juli 2012 außer Kraft.