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12.05.2020 - Gebührenregelung wird derzeit verabschiedet Notbetreuung wird intensiv genutzt

In der Notbetreuung der Kindertagesstätten werden in Lahr derzeit 315 Kinder betreut.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die  Gebühren für April und Mai auszusetzen und für den Monat April die Kita-Gebühren und auch die Gebühren für die Notbetreuung komplett zu erlassen. Ab Mai 2020 wird aber für die Notbetreuung eine Betreuungsgebühr erhoben. Das zuständige Amt für Soziales, Schulen und Sport hat in Zusammenarbeit mit der Kämmerei dem Gemeinderat nun eine Gebührenregelung vorgeschlagen. Der Beschluss hierüber wird im Umlaufverfahren getroffen.

Die jetzt vorgeschlagene Regelung hat das Ziel eine möglichst gerechte und faire Lösung im Sinne der Familien zu finden. Es sollen möglichst keine Mehrkosten im Vergleich zum Regelbetrieb entstehen und Gebühren nur für die tatsächliche Nutzung verlangt werden. Andererseits ist es aber auch wichtig, dass die Lösung sowohl in der Abrechnung als auch in der Abwicklung für die Verwaltung leistbar bleibt.

Deshalb hat die Verwaltung vorgeschlagen, Halbtagespauschale wie in der Gebührensatzung vorgesehen in Höhe von 5 € zuzüglich Verpflegungspauschale von 4 € pro Essen zu erheben. Wenn die Betreuung den ganzen Tag stattfindet erhöht sich die Gebühr auf 10 €, der Verpflegungszuschlag bleibt gleich. Die bereits bisher vorgesehene Geschwisterermäßigung mit jeweils 25% bei zwei Kindern, 50% bei drei Kindern und 65% bei vier und mehr Kindern bleibt erhalten.

Mit dieser für die Verwaltung mit höherem Aufwand verbundenen Regelung ist eine individuelle Abrechnung der Gebühren für jede Familie im Einzelfall möglich.

Über den Erlass der Kita-Gebühren für den Monat Mai muss der Gemeinderat noch beschließen. Diese bleiben weiterhin ausgesetzt.