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18.05.2020 - Bedarf muss bis 22. Mai 2020 gemeldet werden Notbetreuung und weitere Öffnung der Kindertagesstätten

Ein kleiner Junge mit einem weißen T-Shirt, blau-weis-gestreifter Hos und blauen Hosenträger streckt beide Arme nach vorne und zeigt mit den Daumen nach oben. Im Hintergrund sieht man verschwommen Kinder und eine Frau an einem Tisch spielen.
Daumen hoch für die Kitas
Das Ministerium hatte es bereits vor einigen Tagen angekündigt, nun wurde am vergangenen Samstag endlich mit der neuen Verordnung die Grundlage für die weitere Betreuung in den Kindertagesstätten geschaffen. Dadurch werden alle diese Einrichtungen und die Horte künftig eine Kinderzahl bis zu 50 Prozent der normalen Gruppengröße aufnehmen - auch über die Notbetreuung hinaus.

In Lahr wird das wie folgt organisiert: Bis Freitag, 22. Mai 2020, 09:00 Uhr, können sich letztmals alle Eltern melden, die einen Bedarf an der erweiterten Notbetreuung haben.

Die Kriterien bleiben unverändert:

Beide Elternteile gehen einer präsenzpflichtigen Arbeit nach und sind dort unabkömmlich. Dies muss vom Arbeitgeber bestätigt werden. Alleinerziehende werden gleichgestellt. Personen in systemrelevanten Bereichen haben Vorrang bei Platzknappheit in der Einrichtung.

Alle erforderlichen Unterlagen finden sich auf der Website der Stadt Lahr. Die Plätze werden im Laufe der Woche nach Eingang der Anmeldung vergeben. Wenn diese Anmeldungen zur Notbetreuung am Freitag abgeschlossen sind, kann ein Überblick in der Gesamtstadt mit den dann noch freien Plätzen erfolgen. Diese sollen ab kommenden Montag, 25. Mai 2020, an weitere Kinder vergeben werden.

"Wir müssen zunächst allen Eltern, denen ein Anspruch auf eine Notbetreuung zusteht und die davon bisher keinen Gebrauch gemacht haben, die Möglichkeit geben, ihre Bedarfe noch abschließend zu melden. Nur so können wir einen Überblick erhalten, wo noch Plätze für weitere Kinder zur Verfügung stehen. Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass nach deren Berücksichtigung viele Plätze zur Verfügung stehen. Die Nachfrage nach Notbetreuungsplätzen hält nach wie vor an und ist groß. Einige Einrichtungen können jetzt schon keine Kinder mehr aufnehmen. Wenn noch Plätze in den Kitas und Horten frei sind, werden wir vorrangig Schulanfängerkinder, Kinder mit Förderbedarf oder Härtefälle nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung aufnehmen. Das entscheidet sich Anfang kommender Woche. Die Eltern werden von uns oder der Kita-Leitung informiert", erklärt das Team des Kita-Service der Stadt Lahr.

"Wir haben aktuell alle Hände voll zu tun und möchten einerseits möglichst vielen Familien natürlich einen Platz anbieten, müssen andererseits aber sicherstellen, dass es zu keiner Überbelegung kommt", ergänzt Senja Töpfer. "Die maximale Anzahl der Kinder von 50 Prozent der Gruppengröße kann nur dann berücksichtigt werden, wenn es Räumlichkeiten und einsetzbares pädagogisches Personal zulassen", so die Amtsleiterin weiter.

Die Notbetreuung wird außerdem ab Freitag, 01.Mai 2020, gebührenpflichtig. So wird voraussichtlich ein halber Tag fünf Euro, ein ganzer Tag zehn Euro kosten, das Mittagessen beläuft sich auf vier Euro wie bisher auch. Die Gebühren orientieren sich damit an den Regelsätzen. Die Geschwisterermäßigung bleibt wie gewohnt erhalten. Die Abrechnung erfolgt für jede Familie individuell nach tageweiser Nutzung, so dass es zu einer fairen Berechnung kommt.