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26.07.2017 - Stadt Lahr übernimmt weiter Verantwortung Neuer Fundtiervertrag mit dem Tierheim wird auf den Weg gebracht

Mit zahlreichen Projekten und Maßnahmen zur Unterstützung ist die Stadt Lahr seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner des Tierschutzvereins Lahr und Umgebung e.V.. Seit 2013 besteht zwischen der Stadt Lahr und weiteren elf Vertragsgemeinden zudem ein Fundtiervertrag mit dem Verein. Aktuell enthält dieser eine Fundtierpauschale von einem Euro pro Einwohner und Jahr. Die Stadt zahlt also rund 45 000 Euro pro Jahr. Der Betrag von einem Euro wird künftig aufgestockt.

Der Fundtiervertrag wurde vom Tierschutzverein zum Jahresende gekündigt und die Stadt Lahr ist federführend mit den vertraglichen Abstimmungen des neuen Vertrags betraut. Dieser soll ab 1. Januar 2018 gültig sein.

 

Oberbürgermeister Dr. Müller hat mit den Bürgermeistern des Altkreises Lahr gesprochen und Martin Spirgatis als ersten Vorsitzenden des Tierschutzvereins die Teilnahme an einer Sprengelsitzung ermöglicht. „Die Kollegen haben großes Verständnis für das Anliegen von Martin Spirgatis gezeigt und es hat sich Zustimmung für eine deutliche Erhöhung der Pauschale abgezeichnet“, berichtet der Lahrer OB.

 

Mit der neuen Fundtierpauschale möchte die Stadt wiederholt ihrer Verantwortung gerecht werden, den Tierschutzverein für Fundtiere angemessen zu entschädigen, aber auch einen Beitrag über die gesetzliche Verpflichtung für den Fortbestand des Vereins zu leisten.

 

In diesem Verständnis hat die Stadt Lahr in der Vergangenheit nicht nur die Förderverfahren für die Erweiterung der Hundeausläufe, für die Sanierung der Heizungsanlage und für das gerade sanierte Katzenhaus abgewickelt, sondern hat sich auch finanziell in beträchtlichem Umfang an diesen Maßnahmen beteiligt. Primär für die Eindämmung von Kolonien verwilderter und sich unkontrolliert vermehrender Katzen stellt die Stadt dem Tierschutzverein seit 2014 ein jährliches bedarfsorientiertes Budget im einstelligen Tausenderbereich zur Verfügung.

 

Tierheime sollen in erster Linie der Unterbringung von herrenlosen Tieren und Fundtieren dienen und die Vermittlung dieser Tiere an Privatpersonen gewährleisten. Grundsätzlich ist eine Stadt als zuständige Fundbehörde dabei gesetzlich lediglich verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und unterzubringen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht, bedient sie sich zumeist eines örtlich ansässigen Tierschutzvereins und vereinbart die entsprechende Kostenerstattung für Fundtiere mittels eines Fundtiervertrages.

 

Die Stadt Lahr ist zuversichtlich, die vertrauensvolle und regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein noch lange fortführen zu können und wird daher weiterhin als verlässlicher Partner an der Seite dessen stehen. Über die Erhöhung der Fundtierpauschale wird der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen, voraussichtlich im Herbst 2017, beraten und beschließen.