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14.12.2021 - Geimpft, genesen oder getestet ins Rathaus Neue Zutrittsregelung zum Schutz von Besuchern und Beschäftigten

Ab Donnerstag, 16. Dezember 2021, gilt für das Bürgerbüro, die Rathäuser und die Ortsverwaltungen der Stadt Lahr die 3G-Regelung: Der Zutritt ist geimpften, genesenen sowie tagesaktuell getesteten Besucherinnen und Besuchern nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mit der 3G-Regelung, die inzwischen auch für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderats und weiterer Gremien gilt, reagiert die Stadt auf die aktuelle Lage in der Corona-Pandemie. „Diese Maßnahme reduziert das Infektionsrisiko und schützt damit die Gesundheit unserer Besucherinnen und Besucher sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zugleich ist sie zur Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebs erforderlich. Wir werden weiterhin sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Dienstleistungen der Stadt in Anspruch nehmen können“, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert.

Schon seit knapp einem Monat ist eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro sowie in den Rathäusern und Ortsverwaltungen erforderlich. In städtischen Gebäuden gilt außerdem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung sowie zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen. Die Stadt bittet darum, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes die Luca-App zur Kontaktnachverfolgung einzusetzen.

Darüber hinaus sind viele städtische Dienstleistungen auch online verfügbar – die Stadtverwaltung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, dieses Angebot verstärkt zu nutzen.

Dienstleistungen A bis Z: https://www.lahr.de/dienstleistungen-a-z.14.htm