Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

28.09.2026 - Mit App 30 Minuten kostenlos parken Neue Parkgebühren gelten ab 1. Oktober

Die neue Parkgebührenregelung der Stadt Lahr gilt ab Donnerstag, 1. Oktober 2026. Mit der neuen Satzung werden die Gebühren für das Parken in Bereichen mit Parkscheinautomaten neu geregelt und es wird erstmals zwischen zwei Tarifzonen unterschieden. Die Satzung wurde vom Lahrer Gemeinderat im Juni beschlossen.

Die günstigere Tarifzone II umfasst die Parkflächen entlang des Innenstadtrings an der Goethe-, Berg-, Turm-, Gärtner- und Tiergartenstraße. Innerhalb dieses Bereichs liegt die teurere Tarifzone I.

In der Tarifzone I beträgt die Parkgebühr künftig 1 Euro, in der Tarifzone II 50 Cent je angefangene 30 Minuten. Mit der „digitalen Brötchentaste“ über die Parkster-App kann 30 Minuten kostenfrei geparkt werden.

Die Gebührenpflicht gilt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr. Während dieser Zeiträume beträgt die maximale Parkdauer in Tarifzone I höchstens 120 Minuten, in Tarifzone II darf maximal 180 Minuten geparkt werden.

Parkgebühren fallen zukünftig auch auf folgenden Flächen an: Tarifzone I: in der Kaiserstraße gegenüber Sanitätshaus Caroli, in der Obertorstraße beim Alten Rathaus, in der Brestenbergstraße Ecke Gerichtsstraße und am Beginn der Obststraße von der Gärtnerstraße kommend.

Tarifzone II: in der Parkpalette Turmstraße und entlang der Turmstraße gegenüber der Tankstelle.