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28.08.2018 - Sicher mit Fahrrad und Auto unterwegs Miteinander statt gegeneinander – Teil 4

Radfahrer umfährt auf dem Gehweg eine rote Ampel. Auf der Straße steht ein LKW und ein Auto an der roten Ampel.
Rotlichtverstoß: Radfahrer umfährt auf dem Gehweg eine rote Ampel
Quelle: Stadt Lahr
Alle Sinne auf die Straße! Handyverbot gilt auch für Radfahrer!

Mit einer Reihe von insgesamt fünf Beiträgen zum Thema Verhalten im Straßenverkehr möchte die Stadt Lahr zu mehr gegenseitiger Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer aufrufen.

Die Autofahrer schimpfen über die Radfahrer. Die Radfahrer schimpfen über die Autofahrer. Dazwischen Motorradradfahrer und Fußgänger, Kinder, die Vorbilder brauchen und ältere Mitmenschen, denen man mit besonderer Rücksichtnahme begegnen sollte. Was falsch läuft und wie man es besser machen kann, das erklären Mitarbeitende der Stadtverwaltung in der Reihe „Miteinander statt gegeneinander“. In den ersten beiden Teilen geht es darum, was Autofahrer besser machen können, Teil drei und vier zeigen, dass auch Radfahrer bei Weitem keine Engel sind und Teil fünf bringt alle zusammen an einen Tisch, denn: Gemeinsam geht es einfach besser!

 

Aufmerksamkeit anstatt Ablenkung
Viele Radfahrer nutzen das Rad auf dem täglichen Weg zu Arbeit oder zur sportlichen Betätigung. Unterwegs werden gerne die Lieblingslieder per Smartphone oder mit anderen Geräten gehört. „Das ist nicht grundsätzlich verboten“, weiß Martin Stehr von der Stadtverwaltung, „Die Musik darf beim Radfahren aber nur so laut eingestellt werden, dass man die Umgebungsgeräusche, zum Beispiel eine Hupe oder ein Martinshorn, noch gut hören kann.“ Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet komplett auf die Musik und konzentriert sich ausschließlich auf das Verkehrsgeschehen.

Grundsätzlich verboten ist hingegen die Benutzung des Handys für Telefonate, das Tippen von Nachrichten oder Notizen sowie die generelle Nutzung von Apps und Anwendungen, beispielsweise Nachrichtendienste, Social Media, Spiele und so weiter. Grundsätzlich gilt: Beide Hände müssen für den Lenker frei sein.
 
Doch nicht nur Musikhören oder die Handynutzung allgemein beeinflussen die Konzentration und Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen, sondern auch Alkohol und andere Drogen. Carina Stuber von der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Lahr klärt auf: „Ab 1,6 Promille ist in Deutschland das Radfahren verboten.“ Der im Vergleich zur Kfz-Promillegrenze (1,1 Promille) höhere Grenzwert ist allerdings kein Freifahrtschein, denn er gilt nicht unter allen Umständen. „Bei einer auffälligen Fahrweise oder einem Unfall, gibt es bereits ab 0,3 Promille eine Strafanzeige“, erklärt Stuber. Es empfiehlt sich daher auch beim Fahrradfahren die Promille im Auge zu behalten oder am besten komplett auf Alkohol zu verzichten.

 

Umsehen anstatt Übersehen
Eine umsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise sollte auch von Radfahrern beachtet werden. Insbesondere beim Einfädeln in den fließenden Verkehr am Ende eines Radweges oder beim Abbiegen hilft der Schulterblick, Gefahrensituationen zu vermeiden. Bei einem Linksabbiegevorgang verlässt der Radfahrer zum Beispiel den rechten Fahrbahnrand und orientiert sich in Richtung Fahrbahnmitte oder wechselt auf eine Abbiegespur. „Eine typische Stelle für so eine Situation ist das Radwegende nach der Ampel am Doler Platz hinter der Einmündung Max-Planck-Straße“, sagt Martin Stehr, „Als Radfahrer hat man sich hier in den fließenden Verkehr einzufädeln. Beim Linksabbiegen in die Gärtnerstraße muss man auf die Abbiegespur wechseln.“ (siehe Foto) Stehr rät hier zusätzlich zum Schulterblick, Blickkontakt zum folgenden Autofahrer zu suchen und gleichzeitig ein Handzeichen vor dem Spurwechsel zu geben.

 

Vorfahrtsregeln
Rote Ampeln, Stopp-Zeichen, Vorfahrt gewähren und rechts vor links, all diese Vorfahrtsregeln gelten für Radfahrer genauso wie für Autofahrer. Die Verlockung, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht ist, über eine rote Ampel oder eine Stopp-Stelle zu fahren, ist für Radfahrer aber häufig größer als für Autofahrer. „Am häufigsten wird die Ampel an der B 415 auf Höhe des Verbindungsweges zum Rathausplatz missachtet“, weiß Carina Stuber. Weil der Baum einen Blick auf die Ampel aus weiterer Entfernung verhindert, sei hier eine umsichtige Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit gefordert. Rotlichtverstöße seien ebenfalls an der Ampel am Warteck zu beobachten, wo Radfahrer, die aus Richtung Sulz geradeaus in die Werderstraße fahren, sogar auf den Gehweg ausweichen (siehe Foto). Die Stadtverwaltung appelliert: Auch für Radfahrer gilt: Rot ist rot und bedeutet anhalten und warten!

 

Miteinander statt gegeneinander – Teil 1

Miteinander statt gegeneinander – Teil 2

Miteinander statt gegeneinander – Teil 3

Miteinander statt gegeneinander – Teil 5