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11.01.2022 - Befragung liefert wichtige Informationen zur Lebenssituation in Baden-Württemberg Mikrozensus 2022 gestartet

Am 10. Januar ist bundesweit der Mikrozensus 2022 gestartet. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland.

Über das ganze Jahr hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Die Haushalte wurden per Stichprobe ausgewählt.

 

Verwechslungsgefahr!

Anders als beim Zensus 2022 handelt es sich beim Mikrozensus um eine deutschlandweite jährliche Haushaltsbefragung. Wohingegen der Zensus 2022 eine EU-weite Zensusrunde ist, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie gab es aber eine Verschiebung von 2021 auf 2022. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Nur rund zehn Prozent der Einwohner in Deutschland wird beim Zensus 2022 durch sogenannte Erhebungsbeauftragte befragt. Dieser Einwohneranteil wird durch einen Zufallsgenerator des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg ausgewählt. Stichtag für den Zensus 2022 ist der 15. Mai.

 

Der Mikrozensus liefert bereits seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung in Deutschland. Die Daten werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Pro Woche werden in Baden-Württemberg mehr als 1000 Haushalte befragt.

 

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?

Die Auswahl der Haushalte, die befragt werden, erfolgt mehrstufig über ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Die Haushalte werden vom Statistischen Landesamt angeschrieben und um die Erteilung der Auskünfte gebeten. Von den Statistischen Landesämtern werden geschulte Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die sich auch als solche ausweisen können. Es kommt immer wieder vor, dass sich betroffene Bürgerinnen und Bürger an die Gemeinde oder die Polizei wenden und fragen, ob diese Befragung rechtmäßig ist. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

 

Die betroffenen Haushalte können sich bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 / 641-2565 in Verbindung setzen. Informationen zum Mikrozensus gibt es außerdem auf der Website https://mikrozensus.de

 

Wie läuft die Befragung ab?

Die ausgewählten Haushalte erhalten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg mit den Zugangsdaten für die Meldung per Internet. Alternativ können die Fragen auch in einem Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts oder per Papierformular beantwortet werden. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen.

 

Was wird gefragt?

Neben Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung werden Fragen zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung in privaten Haushalten gestellt. In diesem Jahr wird die Erhebung zusätzlich um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse bezüglich der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg.

 

Wozu dienen die Antworten?

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen, wie beispielsweise zu den Familienkonstellationen, in denen die Menschen aktuell leben, welche Bildungsabschlüsse sie haben oder in welcher Erwerbssituation sie sind.

 

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Dabei sind die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen.

 

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.