Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

26.09.2022 - Testweise Sperrung der Rechtsabbiegespur in der Willy-Brandt-Straße auf die Bundesstraße 415 Mehr Sicherheit auf dem Schulweg

Bild der Kreuzung Willy-Brandt-Straße
Die Rechtsabbiegespur von der Willy-Brandt-Straße auf die Bundesstraße 415 wird in einem Pilotprojekt zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg gesperrt.
Quelle: Stadt Lahr
Mit dem Ziel, die Sicherheit auf dem Schulweg zu erhöhen, ist zum Schuljahresbeginn ein Pilotprojekt nahe der Geroldseckerschule gestartet. Zunächst geht es darum, Erfahrungswerte zu sammeln – ob das Projekt verlängert wird, hängt von den Beobachtungen und Erkenntnissen aus dem Vorhaben ab und soll im Lahrer Verkehrsbeirat diskutiert werden.

Vor der Außenstelle der Geroldseckerschule Lahr kam es zuvor im Bereich der Willy-Brandt-Straße und der Bundesstraße 415 oft zu kritischen Situationen für den Fußverkehr. Dies betraf insbesondere Schülerinnen und Schüler, da größere Gruppen von Kindern auf der Warteinsel an den Ampeln nicht genug Platz haben und motorisierte Verkehrsteilnehmende ohne ausreichenden Sicherheitsabstand vorbeifahren.

Da ein Umbau der Kreuzung kurzfristig nicht möglich ist und sehr teuer wäre, läuft nun ein Pilotprojekt, das für mehr Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler sorgen soll: Die Rechtsabbiegespur von der Willy-Brandt-Straße auf die Bundesstraße 415 wurde zum Schuljahresbeginn am Montag, 12. September 2022, gesperrt.

Die Willy-Brandt-Straße bleibt uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund der gesperrten Rechtsabbiegespur besteht für den Projektzeitraum eine Umleitung über die verlängerte Feuerwehrstraße und den Hohbergweg. Die Einfahrt in die Bertha-von-Suttner-Allee aus Richtung Willy-Brandt-Straße wurde gesperrt – ausgenommen sind Linienbusse und Radfahrende. Ziel ist, die Verkehrssituation für die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner nicht weiter zu verschärfen. Der Umweg, der dadurch erforderlich wird, ist aus straßenverkehrsrechtlicher und verkehrsplanerischer Sicht sowie nach Einschätzung der Polizei verkraftbar. Diese Maßnahme ist im Gesamtkonzept jedoch nicht zwingend erforderlich und könnte bei entsprechendem Wunsch der Anwohnenden aufgehoben werden.

Bei Fragen steht die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lahr unter der Telefonnummer 07821 / 910-0318 gerne zur Verfügung.