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11.12.2025 - Sicherheitsrisiken erfordern Einschränkungen Last- und Geschwindigkeitslimits auf der Bahnbrücke Rheinstraße

Auf der Lahrer Bahnbrücke Rheinstraße gilt aus Sicherheitsgründen künftig eine Tonnagebegrenzung von 30 Tonnen. Zudem wird die zulässige Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen besteht außerdem ein Abstandsgebot von 70 Metern.

Diese Reduzierungen werden aufgrund einer jüngst durchgeführten Bauwerksprüfung notwendig. Die Längsspannbewehrung eines Fertigteilträgers ist angerostet. Zusätzlich kam beim Bau ein Stahl zum Einsatz, der von den Prüfingenieuren als „besonders stark gefährdet für Spannungsrisskorrosion“ eingestuft wird. Um die Sicherheit des Bauwerks zu gewährleisten, werden diese verkehrlichen Anordnungen notwendig.

Diese Einschränkungen gelten vorerst, bis die Ergebnisse notwendiger Nachrechnungen vorliegen.

Der Schwerlastverkehr aus Richtung Lahr kann über die Bundesstraße B 415 in Richtung Autobahn gelangen.