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Landtagswahl Baden-Württemberg Informationen zur Landtagswahl 2026

In Baden‐Württemberg wird am Sonntag, 08. März 2026, ein neuer Landtag gewählt. 

Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg können am Wahlsonntag über die Zusammensetzung des 18. Landtags mitbestimmen. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt.

Der Landtag entscheidet unter ande­rem über Landesgesetze, den Lan­deshaushalt und die politische Aus­richtung der Landesregierung. 
 

Neu ist, dass Wahlberechtigte zwei Stimmen haben: 

  • Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin/ein Direktkandidat im Wahlkreis ge­wählt.
  • Mit der Zweitstimme wird die Lan­desliste einer Partei gewählt.

Damit ähnelt das Wahlverfahren stär­ker der Bundestagswahl.

Das Mindestalter für das aktive Wahl­recht (ich darf wählen gehen) wurde auf 16 Jahre gesenkt. Das passive Wahlrecht (ich kann gewählt werden) besteht weiterhin erst ab 18 Jahren.

Alles was du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung BW

Die Wahllokale haben am Wahlsonntag, 08. März 2026, von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Dort kann man an diesem Tag direkt wählen. Alternativ kann man seine Stimme auch per Briefwahl abgeben

Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden. 

Aufgrund dessen sind im Ausland lebende Deutsche nicht zur Wahl berechtigt.

Derzeit sind fünf Parteien (GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD) im Landtag vertreten. Bis 23. Dezember 2025 hatten die Parteien die Möglichkeit, Wahlvorschläge einzureichen.

Über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge hat der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung entschieden. Diese fand am Freitag, 09. Januar 2026, statt. Wahlvorschläge konnten von Parteien und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Da der Ortenaukreis in die Wahlkreise Lahr, Offenburg und Kehl eingeteilt ist, hat der gemeinsame Kreiswahlausschuss über die Zulassung von insgesamt 23 Wahlvorschlägen entschieden. Der Kreiswahlausschuss hat alle Wahlvorschläge zur Landtagswahl zugelassen. Lediglich in einem Wahlvorschlag erfüllte eine Ersatzbewerberin die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht. 

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landeslisten) gewählt.

Bei der Landtagswahl 2026 gibt es erstmals eine Erst- und eine Zweitstimme.

 

Erststimme:

Mit Ihrer Erststimme wählen Sie direkt eine Person aus Ihrem Wahlkreis. 

Wer in einem der 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg die meisten Erststimmen erhält, zieht mit einem Direktmandat in den Landtag ein. 

 

Zweitstimme:
Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie eine Partei beziehungsweise eine Landesliste. Die Zweitstimmen entscheiden über das Verhältnis der Sitzverteilung im Landtag. Bei der Verteilung der Sitze werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens  fünf Prozent aller im Land abgegeben gültigen Zweitstimmen erhalten haben. 

 

Alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens drei Wochen, also bis Sonntag, 15. Februar 2026, vor der Landtagwahl automatisch per Post eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Ende Januar 2026 versandt.

Wer bis Sonntag, 15. Februar 2026, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, muss sich bei der Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, bis spätestens Freitag, 20. Februar 2026, 17:00 Uhr melden, um gegebenenfalls einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist ersichtlich, in welchem Wahllokal Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können. Ebenfalls finden Sie hier weitere Informationen rund um die Antragsstellung zur Briefwahl. In diesem Jahr wird dies u. a. bequem per QR-Code übers Smartphone möglich sein.

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt haben, können Sie dennoch an der Wahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie sich im Wahllokal in geeigneter Form ausweisen (z.B. Personalausweis oder Reisepass).

Informieren Sie sich vorab bei der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" – in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Seminarraum, Bürgerpark 1, 77933 Lahr, Tel.-Nr. 07821 / 910-3000, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" wird als temporäre Außenstelle des Bürgerbüros eingerichtet.

Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen möchte oder verhindert ist, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

 

Am Wahltag können Sie in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr wählen. Für die Stimmabgabe im Wahllokal bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können im Wahllokal auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich ausweisen können.

Sollten Sie in einem anderen Wahllokal wählen wollen, als auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben, müssen Sie dazu vorab einen Wahlschein beantragen. Das Wahllokal muss sich jedoch in Ihrem Wahlkreis befinden. Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahl beantragen. 

 

Verzeichnis der Wahllokale der Stadt Lahr (nach Straßen)

 

 

Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Lahr aufhalten, so können Sie nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung Briefwahl online, postalisch oder mündlich durch Vorsprache im Bürgerbüro - Außenstelle Briefwahl – in der Sport- und Mehrweckhalle im Bürgerpark beantragen.

Sobald der Stadtverwaltung die Stimmzettel vorliegen, werden die Wahlunterlagen an die Adresse versandt, an die auch die Wahlbenachrichtigung geschickt wurde.

Wichtig: Wenn Sie verreisen und bis zum Wahltag, 8. März 2026, nicht mehr heimkehren, empfiehlt die Verwaltung, sich die Unterlagen an eine andere Adresse als die Heimatadresse senden zu lassen. Diese Adresse kann bei der Antragstellung angegeben werden.

 

Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. 

Sollte Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht rollstuhlgerecht sein, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahlantrag einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder durch Briefwahl oder in einem anderen, rollstuhlgerechten Wahllokal zu wählen. Auskünfte zu rollstuhlgerechten Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07821 / 910-0888

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?

Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Tel. 0761 / 36122.

Einfach wählen gehen! – Informationen in leichter Sprache rund um die Bundestagswahl finden Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter https://www.landtagswahl-bw.de/einfach-waehlen-gehen-landtagswahl.

Informationen zur Briefwahl

Jede wahlberechtigte Person kann auch per Briefwahl wählen. Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden.

Wenn Sie Ihre Stimme für die kommende Landtagswahl gerne per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen, wie Sie Ihre Unterlagen beantragen können. 

Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online, postalisch oder mündlich durch persönliche Vorsprache angefordert werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an buergerbuero@lahr.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnschrift in Lahr auch Ihr Geburtsdatum angeben.

Sobald die Stimmzettel eingetroffen sind, erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen (Wahlscheine, Stimmzettel und Stimmzettelumschläge) an die Personen, die bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben. 

 

Ab Dienstag, 03. Februar 2026, ist in der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark auch die sogenannte Briefwahl vor Ort möglich. 

In dieser Zeit können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen dort persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. 

Wer seine Wahlentscheidung schon getroffen hat, kann seinen Stimmzettel auch vor Ort in einer dafür bereitgestellten Wahlkabine ausfüllen und direkt wieder abgeben. Dies gewährleistet den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen.

Per Post

Füllen Sie den Wahlscheinantrag aus, den Sie mit der Wahlbenachrichtigung erhalten haben, und senden Sie uns diesen per Post zu. Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein und so rechtzeitig bei uns eingehen, dass die Rücksendung nach Ausstellung der Unterlagen mit der Deutschen Post noch rechtzeitig bei Ihnen ankommt. Alternativ können Sie auch einen formlosen Brief (vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse) schreiben. 

Den Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:

Stadt Lahr
Rathausplatz 4
77933 Lahr

Zusätzlich besteht die Möglichkeit über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone direkt die entsprechende Seite aufzurufen.

 

Alternativ können Sie auf folgenden Link klicken: 

Briefwahlunterlagen zur Landtagwahl 2026 online beantragen

Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

Per Mail

Auch können Sie die Briefwahlunterlagen per Mail beantragen unter buergerbuero@lahr.de.  Bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. 

Bei Fragen hilft Ihnen die "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" - unter der Telefonnummer 07821 / 910-3000 bei der Antragstellung weiter.

(in besonderen Ausnahmefällen – z.B. aus medizinischen Gründen - können die Briefwahlunterlagen noch am Wahlsonntag, 08. März 2026, 15:00 Uhr beantragt werden)

Ganz einfach geht es auch über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Verwenden Sie hierzu z.B. Ihr Smartphone, scannen Sie den QR-Code ab und befolgen Sie die weiteren angezeigten Schritte.

Wichtig: Der Antrag auf Briefwahl muss rechtzeitig bei uns eingehen, sodass gegebenenfalls die Rücksendung nach Ausstellung der Unterlagen mit der Deutschen Post noch rechtzeitig bei Ihnen ankommt. Die Stadt Lahr empfiehlt daher die Unterlagen zeitnah zu beantragen.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich abholen.

Hierfür hat die "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" - in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, 77933 Lahr ab dem 3. Februar 2026 geöffnet.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Unterlagen persönlich abzuholen, können Sie auch eine andere Person damit beauftragen. Diese benötigt allerdings eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Einen Vordruck finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Ab Dienstag, 03. Februar 2026, bis Freitag, 06. März 2026, ist in der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark  die sogenannte Briefwahl vor Ort möglich. In dieser Zeit können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen dort persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. 

Wer seine Wahlentscheidung schon getroffen hat, kann seinen Stimmzettel auch vor Ort in einer dafür bereitgestellten Wahlkabine ausfüllen und direkt wieder abgeben. Dies gewährleistet den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen.

Wahlscheine können bis zum Freitag vor der Wahl, 06. März 2026, 15:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.

 

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Lahr haben, sich jedoch kurzfristig an einem anderen Ort aufhalten, so haben Sie die Möglichkeit bei der Briefwahlbeantragung eine abweichende Versandadresse anzugeben. Wir senden Ihnen Ihre Briefwahlunteralgen – nach Erhalt der Stimmzettel – Ende Januar – gerne zu. Wichtig: Der Antrag auf Briefwahl muss rechtzeitig bei uns eingehen, sodass gegebenenfalls die Rücksendung nach Ausstellung der Unterlagen mit der Deutschen Post noch rechtzeitig bei Ihnen ankommt. Die Stadt Lahr empfiehlt daher die Unterlagen zeitnah zu beantragen. Bitte beachten Sie bei der Beantragung und Rücksendung die regulären Postlaufzeiten für den Versand der Unterlagen an Sie und die Rücksendung an das Wahlamt (siehe auch Rücksendung der Wahlbriefe).

Zentrale Anlaufstelle: Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros

Um Ihnen Wege zu erleichtern, gibt es eine zentrale Anlaufstelle speziell für Sie. Für alle Anliegen – unter anderem zum Wählerverzeichnis und zur Briefwahl – sind Sie in der „Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros“ bestens aufgehoben.

Die zentrale Briefwahlausgabe öffnet am 03. Februar 2026!

Ab diesem Tag ist in der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark die sogenannte Briefwahl vor Ort möglich.

In dieser Zeit können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen dort persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Wer seine Wahlentscheidung schon getroffen hat, kann seinen Stimmzettel auch vor Ort in einer dafür bereitgestellten Wahlkabine ausfüllen und direkt wieder abgeben. Dies gewährleistet den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen.

Öffnungszeiten der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" - in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark

von Dienstag, 03. Februar 2026, bis zum Wahlsonntag, 08. März 2026:

Öffnungszeiten der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" - in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark Lahr
Datum Vormittags Nachmittags
Montag 08:30 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 13:00 Uhr  
Donnerstag 08:30 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr*
Freitag   13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag, 7. März 2026: 10:00 Uhr - 13:00 Uhr  
Sonntag, 8. März 2026: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

* außer Donnerstag,12.02.2026; Schmutziger Donnerstag. An diesem Tag ist nur vormittags geöffnet!

(Wichtig: In besonderen Ausnahmefällen können die Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 08. März 2026, 15:00 Uhr beantragt werden.)

__________________________

Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros  -  in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, 77933 Lahr , Tel.-Nr. 07821 / 910-3000

 

Briefwahlunterlagen enthalten einen Wahlschein, einen Stimmzettel und zwei Umschläge. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat zwei Stimmen und darf daher zwei Kreuze setzen. Eins links (Erststimme), eins rechts (Zweitstimme). Wichtig ist, dass die Wählerin bzw. der Wähler den Zettel persönlich ausfüllt.
 

Danach muss man:

1. den Stimmzettel in den weißen Umschlag legen und diesen Stimmzettelumschlag zukleben,

2. die "Versicherung an Eides statt" persönlich auf dem Wahlschein ausfüllen sowie mit Datum und Unterschrift versehen und 

3. den zugeklebten weißen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag stecken und zukleben.

Der rote Umschlag muss rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag abgedruckt ist, geschickt oder direkt dort abgegeben werden. Der Wahlbrief muss dort spätestens am Wahltag, also am Sonntag, 08. März 2026, bis 18:00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich, also kostenlos, befördert.

Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag, 08. März 2026, bei der Stadt Lahr eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post empfiehlt die Stadt Lahr, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.

Unabhängig von der Übersendung durch die Deutsche Post AG kommt für den Einwurf des Wahlbriefes in städtische Briefkästen nur der zentrale Briefkasten am Bürgerbüro, Rathausplatz 4, 77933 Lahr in Betracht. Sie können auch in der "Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros" - in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Seminarraum, Bürgerpark 1, 77933 Lahr/Schwarzwald während der o.g. Öffnungszeiten abgegeben werden.

Anschrift und Erreichbarkeiten

Stadt Lahr
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-0888
E-Mail wahlen@lahr.de
www.lahr.de

 

 

Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros
Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark 
Bürgerpark 1
77933 Lahr 
Telefon 07821 / 910-3000 

Email buergerbuero@lahr.de

 

 

 

Erklärvideos

Was ist der Landtag - und wie wird er gewählt?

 

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung BW 

 

Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagwahl?

Quelle: Baden-Württemberg - Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung

Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl?

Quelle: Baden-Württemberg - Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung