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02.06.2023 - Antrag notwendig Längere Außenbewirtung während Stadtfest möglich

Lahrer Gastronomiebetriebe erhalten auch in diesem wieder Jahr die Möglichkeit, während des Stadtfests am Samstag, 8. Juli 2023, im Außenbereich bis 1 Uhr zu bewirten.

Hierfür ist ein entsprechender kurzer Antrag bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig. Dies kann auch per Mail an annika.schwoerer@lahr.de erfolgen.

Die Stadtverwaltung Lahr appelliert an alle Gastronominnen und Gastronomen, darauf zu achten, dass die erweiterten Zeiten nicht die Nachtruhe der Anwohnenden beeinträchtigt.