03.03.2022 - Stadtverwaltung Lahr nimmt ab sofort Anträge entgegen
Längere Außenbewirtung in der Sommerzeit
Nach den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren erhalten die Lahrer Gastronomiebetriebe auch in diesem Jahr während der Sommerzeit – von Sonntag, 27. März, bis einschließlich Sonntag, 30. Oktober 2022 – die Möglichkeit, an Freitagen und Samstagen bis 24 Uhr außen zu bewirten.
Interessierte Gastronominnen und Gastronomen können hierfür ab sofort einen entsprechenden kurzen Antrag bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr stellen. Dieser kann gerne per E-Mail an annika.schwoerer@lahr.de gerichtet werden.
Statt um 23 Uhr muss dann an Freitagen und Samstagen im Regelfall die Bewirtung im Außenbereich erst um 24 Uhr eingestellt werden, sofern die Prüfung im Einzelfall nicht ergibt, dass wichtige Gründe entgegenstehen – beispielsweise wenn ein Lärmgutachten besteht, das feste Außenbewirtungszeiten beinhaltet.
Die Stadtverwaltung Lahr appelliert an alle Gastronomiebetriebe, dafür zu sorgen, dass die erweiterte Bewirtungszeit die Nachtruhe der umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner nicht beeinträchtigt.