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13.02.2023 - Kooperationsvereinbarungen über die Erweiterung der Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts“ für die Standorte Lahr und Kehl unterzeichnet

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Landgerichts Offenburg, des Amtsgerichts Offenburg, des Amtsgerichts Lahr, des Amtsgerichts Kehl, des Polizeipräsi-diums Offenburg, des Landratsamts Ortenaukreis und der Stadt Lahr

Am 25.01.2023 kamen die Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Polizeipräsi-diums Offenburg, der Sozial-Dezernent des Landkreises Ortenaukreis, der Präsident des Landgerichts Offenburg sowie die Direktoren der Amtsgerichte Offenburg, Lahr und Kehl und der Erste Bürgermeister der Stadt Lahr zusammen, um die Kooperati-onsvereinbarungen über die Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts“ für die neuen Standorte Lahr und Kehl zu unterzeichnen.


Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts Offenburg“ hatten die Kooperationspartner bereits Ende 2021 eine Ausweitung auf Standorte in Lahr und Kehl beschlossen. Die Kooperationsvereinbarungen hierfür wurden nun un-terzeichnet.


In Lahr und Kehl werden eigenständige Standorte des „Hauses des Jugendrechts“ eingerichtet, in denen unter einem Dach jeweils örtlich zuständige Mitarbeiter des Ju-gendamts des Ortenaukreises, des Polizeipräsidiums Offenburg und der Staatsan-waltschaft Offenburg zusammenarbeiten. Während der Sitz in Lahr noch nicht endgül-tig feststeht, ist die Suche nach einem Standort für das „Haus des Jugendrechts Kehl“ bereits weit vorangeschritten.


Am Standort in Lahr wird die Stadt Lahr in den zukünftigen Räumlichkeiten des „Hau-ses des Jugendrechts Lahr“ im Rahmen der kommunalen/städtischen Präventionsar-beit tageweise mit der städtischen Jugendarbeit präsent sein, um die Zusammenar-

beit in der Präventionsarbeit zu intensivieren und diese insgesamt zu stärken. Die Schulsozialarbeit wird bei Bedarf punktuell mit eingebunden. Damit nimmt die Stadt Lahr als erste Kommune, die auch fester Kooperationspartner wird, eine Vorreiterrolle in der Ortenau ein.


Für eine effiziente Strafverfolgung in Fällen grenzüberschreitender Jugendkriminalität ist am Standort in Kehl eine enge Zusammenarbeit mit der französischen Justiz be-absichtigt. Entsprechende Vereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft Straßburg und der französischen Polizei befinden sich bereits in Planung. Angestrebt wird, französi-schen Polizeibeamten im „Haus des Jugendrechts Kehl“ die Nutzung von Bürofläche zu ermöglichen und sie so in die Arbeit vor Ort zu integrieren. Zudem soll auch für die Jugendhilfe im Strafverfahren eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der französischen Jugendhilfe erfolgen.


Das „Haus des Jugendrechts Offenburg“ hatte bereits im Februar 2020 seine Arbeit in der Straßburger Straße 7 in Offenburg aufgenommen.


In den Räumlichkeiten des „Hauses des Jugendrechts Offenburg“ arbeiten Jugend-dezernenten der Staatsanwaltschaft sowie Jugendsachbearbeiter der Polizei und Mit-arbeiter des Jugendamtes „Tür an Tür“ interdisziplinär zusammen, um durch Informa-tionsaustausch vor Ort eine zeitnahe, zielgerichtete und wirkungsvolle Reaktion auf strafrechtliche Verfehlungen von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern zu gewährleisten. Das Amtsgericht Offenburg ist im Hinblick auf die Wahrung der richter-lichen Unabhängigkeit in diesen Räumlichkeiten nicht untergebracht, wird aber in die konzeptionelle Gestaltung und den Informationsaustausch, z.B. bei Besprechungen über die Verfolgung von Jugendkriminalität im Allgemeinen, eingebunden, soweit die notwendige richterliche Neutralität dabei gewahrt werden kann. Neben der koordinier-ten Strafverfolgung von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei und der pädagogischen Begleitung der Straftäter durch die Jugendhilfe nimmt das „Haus des Jugendrechts“ auch präventive Aufgaben, z.B. in Form von Präventionsveranstaltungen an Schulen, wahr.


Die vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligten in den Häusern des Jugendrechts hat sich sowohl landes- als auch bundesweit als wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung der Jugendkriminalität bzw. Jugenddelinquenz bewährt. Im Landge-richtsbezirk Offenburg konnten durch das „Haus des Jugendrechts Offenburg“ Verfah-ren gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter zielgerichteter bearbeitet und schneller abgeschlossen werden. Die durchschnittliche staatsanwaltschaftliche Ver-fahrensdauer bei den Verfahren gegen Jugendliche lag infolgedessen um etwa ein Drittel unter dem Wert der übrigen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Offenburg.