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01.10.2026 - Einstweilige Verfügung eines Baustopps auch in zweiter Instanz abgewendet Keine Einstellung des Neubaus des Krematoriums Lahr

Erfolg für die Stadt Lahr vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in Freiburg: Um die Abweisung seiner Berufung durch das Gericht zu vermeiden, hat der Kläger auf Hinweis der Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg zurückgenommen und damit seinen Antrag auf einstweilige Verfügung eines Baustopps für den Neubau des Lahrer Krematoriums zurückgezogen. Ein möglicher Baustopp durch den Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung ist damit auch in zweiter Instanz abgewendet.

Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung in aller Klarheit ausgeführt, dass sich nach seiner Auffassung aus dem Pachtvertrag über das bisherige Krematorium, den die Stadt Lahr mit dem Kläger geschlossen hat und der zum 1. Oktober 2027 endet, keine Begründung für einen Baustopp ableiten lässt. Ebenso hat es mündlich seine Auffassung mitgeteilt, dass die Stadt vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorgeaufgabe ein grundsätzliches Recht auf Errichtung und Betrieb eines Krematoriums hat.

Der Neubau des Lahrer Krematoriums durch die Krematorium Stadt Lahr GmbH befindet sich weiterhin im Zeit- und Kostenplan. Die Inbetriebnahme ist für Oktober 2027 vorgesehen. Damit wird das Krematorium am Lahrer Bergfriedhof für längere Zeit der einzige Krematoriumsbetrieb in der näheren Region sein.

Das neue Krematorium wird dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, hohe Umweltstandards erfüllen und zugleich würdigere Abschiedsmöglichkeiten für Angehörige bieten. Die Angebote für Trauernde werden sich deutlich verbessern – geplant sind beispielsweise die Möglichkeit des Verabschiedens außerhalb der bisherigen Zeiten sowie die Einrichtung eines Trauercafés. Dieser Ort soll Raum für einen würdevollen und ruhigen Abschied bieten und darüber hinaus für Veranstaltungen rund um die Themen Tod, Abschied, Trauer und Leben offenstehen.

Für das Friedhofspersonal und die Bestattungsinstitute werden sich die Rahmen- und Arbeitsbedingungen ebenfalls verbessern: Bestattungsfahrzeuge müssen künftig nicht mehr über den Friedhofsvorplatz fahren – eine Praxis, die bisher oft bei Trauerfeiern störte –, sondern können eine gesonderte Ein- und Ausfahrt nutzen.