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29.05.2020 - Schrittgeschwindigkeit gilt auch für Fahrradfahrer Kein Freifahrschein für Fahrradfahrer

Die Blitzersäule am Lahrer Urteilsplatz überprüft die Schrittgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer. Die Geschwindigkeitsbegrenzung im verkehrsberuhigten Bereich der Kaiserstraße und auf dem Urteilsplatz gilt jedoch nicht nur für die motorisierten Verkehrsteilnehmer, sondern auch für die Fahrradfahrer.

Seit Anfang des Jahres wurden 864 Radfahrer geblitzt. Ein Radfahrer wurde in der Zeit von Ende Februar bis zur Kontrolle Mitte Mai mehr als 25 Mal geblitzt. Gegen den zu schnellen Radfahrer wurden 17 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

„Auch Radfahrer können zu einer Gefahr für Fußgänger werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer an die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit hält“, betont Lucia Vogt, Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr, ausdrücklich.

Es wird weitere Fahrradkontrollen geben. Sobald die Messanlagen am Urteilsplatz aufgrund zu hoher Geschwindigkeit auslösen, werden die Radfahrer im weiteren Verlauf der Friedrichstraße von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes angehalten, um die Personalien festzustellen und um ein Bußgeldverfahren einzuleiten.