21.06.2022 - Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Halterkatzen mit Freigang Katzenschutzverordnung tritt im August in Kraft
Von diesem Tag an verpflichtet die Verordnung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Halterkatzen mit Freigang. Insbesondere die Kastrationspflicht soll dem Schutz freilebender Katzen dienen, um deren steigende Vermehrung aufgrund der unkontrollierten Paarung mit Halterkatzen einzudämmen. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht dient der Zuordnung der Halterkatzen.
Die Stadt Lahr weist erneut darauf hin, dass mit dieser Rechtsverordnung keine „Jagd“ auf unkastrierte Katzen erfolgen wird. Sie bietet jedoch die notwendige Rechtssicherheit, sobald Bedienstete des Tierheims oder der Stadt Lahr auf eine unkastrierte Katze treffen. Katzenhalterinnen und Katzenhalter werden dann zur Kastration ihres Tieres aufgefordert. Sollten sie nicht zu ermitteln sein, beauftragt die Stadt Lahr einen Tierarzt mit dem Eingriff.
Die Katzenschutzverordnung gilt für die gesamte Gemarkung der Stadt Lahr. Sie enthält keine Tatbestände für Bußgelder. Die Stadt Lahr appelliert an Halterinnen und Halter, die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht dennoch umzusetzen.