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24.04.2019 - Kartierungen von Tieren

Auf der Gemarkung der Stadt Lahr werden Kartierungen von Tierarten durchgeführt. Diese ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Kartierungen von Tieren werden bis Ende November 2019 stattfinden.

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und werden baden-württembergweit durchgeführt. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

Für diese Erhebungen ist es den Kartierern nach dem Naturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. (§ 52 NatSchG).