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11.09.2019 - Zuschuss der Stadt Lahr für Hebammenhilfe Hebammenförderung

Hebammen unterstützen und helfen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, der Geburt und in den ersten Tagen danach. Für diese Zeit haben werdende Mütter einen Anspruch auf Hebammenhilfe. Für gesetzlich Versicherte entstehen hier keine Kosten. Bei privat Versicherten ist die Kostenübernahme vorher mit der Versicherung zu klären.

Mit Beschluss vom 17. Dezember 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr der finanziellen Förderung von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die von werdenden Müttern in Lahr in Anspruch genommen werden, zugestimmt. Seit dem 01. Januar gewährt die Stadt Lahr als freiwillige Leistung eine Zuwendung zur Sicherstellung der permanenten Rufbereitschaft in der Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen in Höhe von 50,00 Euro pro Kind.

Die werdende Mutter kann das Betreuungsgeld bei der Stadtverwaltung Lahr, Amt für Soziales, Schulen und Sport über ein Antragsformular beantragen. Sie erhalten dieses auf der Homepage der Stadt Lahr und bei Hebammen, die in Lahr tätig sind.

Aus Gründen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung wird das Betreuungsgeld der betreuenden Hebamme ausbezahlt. Diese kann den Antrag auf Betreuungsgeld bei der Stadtverwaltung Lahr, Amt für Soziales, Schulen und Sport abrechnen. Die Auszahlung des Betreuungsgeldes findet zweimal im Jahr statt. Weitere Informationen finden Interessierte in den Richtlinien zur Regelung und der Gewährung von Zuwendungen für freiberufliche Hebammen.