Lahr Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr für das Haushaltsjahr 2026 - online veröffentlicht 03.02.2026

Die nachstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.12.2025 vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Erlass vom 22.01.2026, Az.: RPF14/2207-58, die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr am 09.12.2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt.

 

Gleichzeitig wurde der festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen i.H.v. 433.000,- Euro und der Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 4.900.000,- Euro genehmigt.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 04.02.2026 bis 13.02.2026 (12.02.2026 Schließtag) im Rathaus Südflügel – Stadtkämmerei, 1. OG, Zimmer 1.01, öffentlich aus. Der Haushaltsplan ist auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehbar. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Stadtkämmerei, Abt. Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt.

 

Stadtverwaltung Lahr/Schwarzwald, den 03. Februar 2026

 

Die Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr für das Haushaltsjahr 2026 hat folgenden Wortlaut:

 

Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 18 und 19 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) sowie § 18 der Verbandssatzung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr hat die Verbandsversammlung am 09.12.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                               

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

5.029.400 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-5.029.400 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

 0 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0 €

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

4.859.400 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-3.829.400 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

1.030.000 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-433.000 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-433.000 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

597.000 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

433.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-1.110.000 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-677.000 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-80.000 €

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 433.000- €.
 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 4.900.000,- €.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 750.000,- €.

 

§ 5 Verbandsumlagen

Die vorläufigen Verbandsumlagen (Gesamtumlage bestehend aus betrieblichen Aufwendungen inklusive Abschreibungen und Zinsen) werden auf 4.774.400,- festgesetzt.

 

 

Lahr/Schwarzwald, den 10.12.2025

 

gez.

Markus Ibert

Verbandsvorsitzender