Die nachstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.12.2025 vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Erlass vom 22.01.2026, Az.: RPF14/2207-58, die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr am 09.12.2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt.
Gleichzeitig wurde der festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen i.H.v. 433.000,- Euro und der Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 4.900.000,- Euro genehmigt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 04.02.2026 bis 13.02.2026 (12.02.2026 Schließtag) im Rathaus Südflügel – Stadtkämmerei, 1. OG, Zimmer 1.01, öffentlich aus. Der Haushaltsplan ist auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehbar. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Stadtkämmerei, Abt. Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt.
Stadtverwaltung Lahr/Schwarzwald, den 03. Februar 2026
Die Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr für das Haushaltsjahr 2026 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 18 und 19 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) sowie § 18 der Verbandssatzung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr hat die Verbandsversammlung am 09.12.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
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1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
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5.029.400 €
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1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
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-5.029.400 €
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1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
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0 €
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1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
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0 €
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1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
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0 €
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1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
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0 €
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1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
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0 €
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2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
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2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
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4.859.400 €
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2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
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-3.829.400 €
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2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
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1.030.000 €
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2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
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0 €
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2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
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-433.000 €
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2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
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-433.000 €
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2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
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597.000 €
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2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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433.000 €
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2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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-1.110.000 €
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2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
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-677.000 €
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2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
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-80.000 €
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§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 433.000- €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 4.900.000,- €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 750.000,- €.
§ 5 Verbandsumlagen
Die vorläufigen Verbandsumlagen (Gesamtumlage bestehend aus betrieblichen Aufwendungen inklusive Abschreibungen und Zinsen) werden auf 4.774.400,- € festgesetzt.
Lahr/Schwarzwald, den 10.12.2025
gez.
Markus Ibert
Verbandsvorsitzender