05.04.2022 - Öffentliche Einsichtnahme in der Stadtkämmerei möglich
Haushaltsplan für 2022 genehmigt
Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Erlass vom Donnerstag, 24. März 2022, die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans der Stadt Lahr für das Jahr 2022 bestätigt.
Ebenfalls bestätigt hat es die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne für 2022 der städtischen Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr. Außerdem hat das Regierungspräsidium alle gesetzlich vorgesehenen Genehmigungen, insbesondere die Kreditgenehmigungen, für das Haushalts- und Wirtschaftsplanjahr 2022 erteilt.
„Der Haushalt 2022, den der Gemeinderat verabschiedet hat, bleibt konsequent auf der Linie der Gemeideratsklausur, geprägt von Kontinuität und dem Fokus auf der Vision Lahr 2030“, betont Oberbürgermeister Markus Ibert. „Er setzt zum einen mutige Impulse beispielsweise auf den Gebieten Bildung und Soziales, Klimaschutz, Verkehr, Wirtschaft, Bauen und Digitalisierung. Zum anderen bedarf es einer gemeinsamen Konzentration von Gemeinderat und Verwaltung auf das Machbare. Deshalb haben wir die Schuldenobergrenze eingeführt und den Prozess der Haushaltskonsolidierung gestartet. Die Herausforderungen der Zukunft verlangen einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen, damit auch nachfolgende Generationen Handlungsspielräume in einer lebenswerten Stadt – unserem Lahr – haben.“
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe werden von Mittwoch, 6. April 2022, bis Donnerstag, 14. April 2022, in den Diensträumen der Stadtkämmerei, Südflügel, Rathausplatz 4, zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8:30 bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 18 Uhr. In städtischen Gebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske.