Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass derzeit wieder vermehrt Firmen und Selbstständige Schreiben von Gewerbeauskunftsregistern erhalten, die den Eindruck vermitteln könnten, es handele sich um amtliche Schreiben. Eines dieser Portale, die solche Schreiben verschicken, findet man unter www.lahr.gewerbe-meldung.de. Die Stadt Lahr weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um keine städtische Seite handelt.
Bei Eintragung in eines dieser Portale besteht die Möglichkeit, Gewerbe jeglicher Art mit sämtlichen Kontaktdaten zu hinterlegen. Derzeit passiert es wieder vermehrt, dass dieses sowie etliche weitere Portale Formulare mit der Bitte um eilige Rücksendung verschicken. Hierbei ist zu beachten, dass mit der Unterschrift jedoch nicht nur die Daten bestätigt werden, sondern auch ein zwei- bzw. dreijähriger Vertrag über die Veröffentlichung geschlossen wird. Hierfür werden Kosten in Höhe von bis zu 400 Euro zzgl. MwSt. jährlich erhoben. Dies ergibt sich jedoch nur schwer ersichtlich aus dem Kleingedruckten in diesen Schreiben.
Die Stadt Lahr rät allen Gewerbetreibenden, solche Anfragen sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfalle bei der Stadtverwaltung nachzufragen.
Die Stadt wird auch versuchen die Benutzung des Namens „Lahr“ zu unterbinden.