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13.11.2020 - Mindestabstand kann nicht immer eingehalten werden Fußgängerzone: Stadt empfiehlt das Tragen einer Maske

Die Stadt Lahr empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern und allen Besuchern der Lahrer Innenstadt im Fußgängerbereich dringend eine Maske zu tragen.

Auch wenn in diesen Bereichen keine generelle Maskenpflicht besteht, bittet die Stadt eindringlich darum, die Maske auf jeden Fall zu tragen, da die Passanten jederzeit damit rechnen müssen, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter nicht einhalten zu können. Die Maskenpflicht besteht nur, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

„Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere! Der Schutz der Gesundheit aller ist unser oberstes Ziel. Doch diesen Schutz können wir nur alle gemeinsam erreichen. Tragen Sie auch in den Lahrer Fußgängerbereichen eine Maske. Seien Sie vorsichtig, für sich und für andere“, appelliert Lahrs Oberbürgermeister Markus Ibert.