Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim hat am 29. Juli 2025 in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die
dreizehnte Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
gefasst und für diese die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf folgende Bereiche:
1.1 Stadt Lahr
Bereich Bebauungsplan Neubau K 5344 und Radschnellweg
Teilabschnitt Nord, Stadtteil Langenwinkel Umwidmung von Flächen für die Forstwirtschaft, Sonderbaufläche, gewerbliche Baufläche und Flächen für die Landwirtschaft in Verkehrsfläche sowie flankierende Grünfläche (Fläche ca. 3,1 ha).
1.2 Gemeinde Kippenheim
Bereich Bebauungsplan Neubau K 5344 und Radschnellweg
Teilabschnitt Süd Umwidmung von gewerblicher Baufläche, Flächen für die Landwirtschaft und vorhandene Darstellung „Überörtliche Hauptverkehrsstraße – Planung“ in Verkehrsfläche sowie flankierende Grünfläche (Fläche ca. 8,6 ha).
Es handelt sich hierbei um den Neubau der Kreisstraße 5344 sowie eines begleitenden Radschnellwegs, die parallel zur Trasse der Rheintalbahn von der Rebwegbrücke bis zur B 415 verlaufen.
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim, die Begründung mit Planunterlagen sowie die Vorabschätzung der Umweltbelange in der Zeit vom
4. August 2025 bis einschließlich 10. Oktober 2025
im Internet unter
www.lahr.de/beteiligungsverfahren.234300.htm , Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplan, Frühzeitige Beteiligung zur dreizehnten Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim veröffentlicht.
Ebenso unter
www.kippenheim.de/verwaltung-politik/ausschreibungen-und-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen
Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum Montag bis Freitag im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
Mo – Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681
Ebenso bei der Gemeinde Kippenheim, Bauamt (im Flur des Erdgeschosses), Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim.
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist auch die bereits vorliegende umweltbezogene Untersuchung:
- Vorabschätzung der Umweltbelange zum Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Neubau der Kreisstraße K 5344 und des Radschnellwegs, Abschnitt Kippenheim-Lahr mit einer Übersicht über die Bestandssituation und die zu erwartenden Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, geschützte Bereiche, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen, kumulierende Vorhaben und Zusammenwirken mit anderen Vorhaben sowie ein Vorschlag zum erforderlichen Untersuchungsumfang des Umweltberichts.
Stellungnahmen können entweder per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de, postalisch an Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr oder persönlich während der Öffnungszeiten im Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt eingereicht werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Stellungnahmen zu Protokoll gegeben werden.
Im weiteren Verfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Offenlegungsbeschluss der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Stadt Lahr, 2. August 2025
Stadt Lahr für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
Stadtentwicklung- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Tel: 07821/910 -06 81
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.