Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 21. Juli 2025 in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Neubau K 5344 und Radschnellweg Teilabschnitt Nord
im Stadtteil Langewinkel gefasst und für diesen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich. Es handelt sich hierbei um den Neubau der Kreisstraße 5344 sowie eines begleitenden Radschnellwegs, die parallel zur Trasse der Rheintalbahn von der Gemarkungsgrenze Lahr - Kippenheim bis zur B 415 verlaufen.
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Zeichnerischen Teil, der Begründung und der Vorabschätzung der Umweltbelange, in der Zeit vom
4. August 2025 bis einschließlich 10. Oktober 2025
im Internet unter
www.lahr.de/beteiligungsverfahren.234300.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Neubau K 5344 und Radschnellweg Teilabschnitt Nord, Stadtteil Langenwinkel veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum Montag bis Freitag im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr, während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
Mo - Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist auch die bereits vorliegende umweltbezogene Untersuchung:
- Vorabschätzung der Umweltbelange für den Bebauungsplan zum Neubau der Kreisstraße K 5344 und des Radschnellwegs für den Teilabschnitt Nord mit einer Übersicht über die Bestandssituation und die zu erwartenden Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, geschützte Bereiche, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen, kumulierende Vorhaben und Zusammenwirken mit anderen Vorhaben sowie ein Vorschlag zum erforderlichen Untersuchungsumfang des Umweltberichts
Stellungnahmen können entweder per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de, postalisch an Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr oder persönlich während der Öffnungszeiten im Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt eingereicht werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Stellungnahmen zu Protokoll gegeben werden.
Im weiteren Verfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Offenlagebeschluss und Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Stadt Lahr, 2. August 2025
Stadtenwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Tel: 07821/910 -06 81
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.