Blick über Lahr

Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Klinikum, Stadtteil Langenwinkel

Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Klinikum, Stadtteil Langenwinkel
Plan
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 8. Juli 2024 in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan

Klinikum

im Stadtteil Langenwinkel mit örtlichen Bauvorschriften gefasst und für diesen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Bestandsplan mit Geltungsbereich, der Geltungsbereich mit Flächenkategorien, das Baufeld mit städtebaulichem Entwurf, das städtebauliche Konzept und die Begründung in der Zeit vom

15. Juli 2024 bis einschließlich 30. August 2024

im Internet unter

www.lahr.de/beteiligungsverfahren.234300.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Klinikum, Stadtteil Langenwinkel veröffentlicht.

Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:          

Mo – Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr

Do: 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Stellungnahmen können abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtplanungsamt, Schillerstraße 23, 77933 Lahr), eingereicht werden.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Offenlagebeschluss und Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 13. Juli 2024

 

Stadtplanungsamt

Schillerstraße 23, 77933 Lahr

Telefon 07821/910-0681, Fax 07821/910-70682

E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

www.lahr.de

 

Die Beschlussvorlage können Sie hier (74/2024 1. Ergänzung) einsehen.