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14.03.2019 - Freies Parken für Elektroautos

Ein Parkscheibenautomat der Stadt Lahr mit einem blauen Aufkleber, der auf das kostenfreie Parken für Elektroautos in weißer Schrift hinweist.
Hier parken Elektroautos kostenlos.
Quelle: Stadt Lahr / Sabine Nuvolin
Elektroautos dürfen in Lahr ab sofort drei Stunden kostenlos auf Parkplätzen mit Parkscheinautomat parken.

Die Stadt Lahr hat mit Hinweisschildern an den Parkscheinautomaten einen Beschluss des Gemeinderates zur Unterstützung der Elektromobilität umgesetzt. Nutzer von elektrisch betriebenen Autos dürfen ab jetzt in Lahr auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum mit Parkscheinautomaten bis zu drei Stunden gebührenfrei parken. Diese Aktion ist vorerst bis 2025 befristet.

Die Elektroautos müssen ein E-Kennzeichen, eine E-Plakette oder eine besondere Ausnahmegenehmigung der Stadt Lahr besitzen und eine Parkscheibe mit der eingestellten Ankunftszeit benutzen.

Die Aktion aus dem Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018-2022 soll ein unterstützendes Zeichen für die Nutzer von Elektrofahrzeugen sein. Einen Beitrag zum Klimaschutz leisten Elektroautos vor allem dann, wenn sie mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Stadt Lahr nutzt ebenfalls elektrisch betriebenen Dienstfahrzeugen und Pedelecs. Bei der Stadtverwaltung haben zwischenzeitlich bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen für die innerstädtische Nutzung elektrisch betriebene Fahrzeuge Vorrang.

Eine Ausnahmegenehmigung für das Lahrer Stadtgebiet kann vom Fahrzeughalter beim Bürgerbüro schriftlich (Rathausplatz 4 oder buergerbuero@lahr.de) unter Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung beantragt werden. Der Fahrzeughalter muss nicht in Lahr wohnen, auch auswärtige Halter können die Ausnahmegenehmigung  beantragen. Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei und vorerst bis zum 31. Dezember 2021 gültig.

Fahrzeuge der Klassen M1, N1, N2 (soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen), L3e, L4e, L5e und L7e kommen für die Ausnahmegenehmigung in Frage. Hierbei erfolgt die Identifizierung anhand der Angabe der Kraftstoffart/Energiequelle in Feld 10 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Insbesondere sind dies reine Batterie-Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (Plug-in) und  Brennstoffzellenfahrzeuge. Über die Bewilligung der Ausnahmegenehmigung entscheidet die Stadt Lahr abschließend und ohne Rechtsanspruch.