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20.10.2022 - Projektträger und Lahrer Flugbetriebs GmbH erzielen Einigung Freie Bahn für Windkraftanlagen am Standort Schnürbuck

Pressekonferenz mit Dr. Martin Herrenknecht, Markus Ibert und Bruno Metz
Pressekonferenz mit Dr. Martin Herrenknecht, Markus Ibert und Bruno Metz (von links)
Quelle: Stadt Lahr
Die Projektträger für die drei geplanten Windenergieanlagen am Standort Schnürbuck und die Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG (LFB) haben eine Einigung erzielt. Sie ebnet den Weg für den Baubeginn der Anlagen, sobald das Landratsamt Ortenaukreis die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt hat.

„Ich freue mich sehr, dass wir einen Weg gefunden haben, der sowohl die Realisierung der Windenergieanlagen ermöglicht als auch das volle Potenzial des Lahrer Flughafens für unseren Wirtschaftsstandort langfristig sichert“, betont Lahrs Oberbürgermeister Markus Ibert, der sich vermittelnd für eine einvernehmliche Lösung eingesetzt hat. „Der weltweite Klimawandel und die drohende Energiekrise belegen eindrücklich, dass die Energiewende auch in unserem Land möglichst schnell vorankommen muss. Zugleich bin ich überzeugt, dass der Flughafen Lahr als Standortfaktor für die künftige wirtschaftliche Entwicklung unserer Region weiter an Bedeutung gewinnen wird. Mein besonderer Dank gilt daher Dr. Martin Herrenknecht, der mit dem entgegenkommenden Kompromissvorschlag der LFB den Grundstein für die Einigung gelegt hat, aber auch meinem Amtskollegen Bruno Metz, der für die Projektträger konstruktiv verhandelt und deren Zustimmung erwirkt hat.“

„Die Argumente wurden in den vergangenen Monaten in Gesprächen und öffentlich ausgetauscht. Für uns ist entscheidend, dass wir die Genehmigung für den Bau des Windparks am Schnürbuck erhalten werden. Ich freue mich, dass durch die vereinbarte Einmalzahlung an den Flugplatz nun der Weg frei ist und wir zügig mit dem Ausbau erneuerbarer Energien vorankommen. Die drei Anlagen sollen 27 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren. Das ist die Hälfte dessen, was 14.000 Ettenheimerinnen und Ettenheimer inklusive Industrie und Gewerbe im Jahr verbrauchen“, sagt Bruno Metz, Bürgermeister der Stadt Ettenheim, der die Verhandlungen für die Projektträger – Bürgerenergiegenossenschaft Ettenheim, Ökostromgruppe Freiburg und Alterric Erneuerbare Energien GmbH – geführt hat.

Die Verhandlungen waren erforderlich geworden, weil die Höhe der geplanten Windkraftanlagen nach Auskunft der Deutschen Flugsicherung mit den bisher genehmigten Routen und Steigwinkeln von Flugzeugen, die vom Lahrer Flughafen in Richtung Osten starten, teilweise unvereinbar ist. Die Flugsicherheit ist mangels Hindernisfreiheit nicht mehr in allen Fällen gewährleistet. Um eine Einschränkung der Möglichkeiten insbesondere für Frachtflüge zu verhindern, erhob die LFB als Flughafenbetreiber Einwendungen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Windkraftanlagen, die von den Projektträgern beim Landratsamt Ortenaukreis beantragt worden war.

Diese Einwendungen wird die LFB nun zurückziehen und beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung neue Abflugrouten, bei denen die Windkraftanlagen am Standort Schnürbuck keine Hindernisse mehr darstellen, beantragen. Hiermit wird jedoch ein aufwendiges Genehmigungsverfahren angestoßen, das bis zu vier Jahre lang dauern kann. Damit der Bau der Windkraftanlagen dennoch möglichst schnell beginnen kann, wird der Steigwinkel für Flugzeuge erhöht, bis die neuen Routen genehmigt sind. Die damit verbundene vorübergehende Einschränkung des Flughafenbetriebs bedeutet nach Angaben der LFB einen jährlichen Umsatzverlust von rund 50 000 Euro. Diesen werden die Projektträger mit einer einmaligen Ausgleichszahlung an die LFB teilweise kompensieren. Über die Höhe des Betrags haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart.

Nachdem die Einwendungen zurückgenommen und die Erhöhung des Steigwinkels umgesetzt sind, erhoffen sich die Beteiligten im nächsten Schritt, dass das Regierungspräsidium Stuttgart, das für Aspekte der Flugsicherheit verantwortlich ist, den geplanten Windkraftanlagen zustimmt. Deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung liegt dann abschließend in der Zuständigkeit des Landratsamts Ortenaukreis.