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24.07.2018 - Offenlage von 06. August 2018 bis 14. September 2018 Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Lahr

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie legt ein europaweit einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.

Die Richtlinie verpflichtet zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm. Für besonders lärmbetroffene Gebiete sind anschließend Lärmaktionspläne zu erstellen und fortzuschreiben. In Lahr sind die B 415 und die B 3 sowie die Rheintalbahn von der Lärmkartierung betroffen.

Ein Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren. Da Lärmaktionspläne kein einmaliges Werk sind, das auf Dauer unverändert gültig sein soll, sondern eine ständig weiter zu entwickelnde Planungsgrundlage, sind sie in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben.

Die Stadt Lahr führt zurzeit die Fortschreibung und Ergänzung des Lärmaktionsplanes aus dem Jahr 2010 durch. Die Offenlage des Entwurfs beginnt am 06. August 2018. Alle interessierten Bürger können bis zum 14. September 2018 im Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden Einsicht in die Unterlagen der Lärmaktionsplanung nehmen sowie sich über die geplanten Maßnahmen zum Lärmschutz informieren lassen. Anregungen und Stellungnahmen zur Planung können ebenfalls bis zu diesem Termin vorgebracht werden. Eine rege Beteiligung aus der Bevölkerung wird seitens der Stadt Lahr begrüßt.