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10.01.2022 - FFP2 bei Besuch der Einrichtungen der Stadt Lahr

Für volljährige Besucherinnen und Besucher des Lahrer Bürgerbüros, der Lahrer Rathäuser, der Ortsverwaltungen und aller städtischen Einrichtungen wie Parktheater, Hallen, Mediathek und Stadtmuseum sowie von städtischen Kulturveranstaltungen gilt ab Montag, 17. Januar 2022, verpflichtend das Tragen einer FFP2-Maske.

Diese Pflicht gilt nicht für den Schulbetrieb. Die Maskenpflicht an Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule geregelt.