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21.11.2019 - Privates Abbrennen von Feuerwerk ist unterjährig nicht zulässig Feuerwerk nur an Silvester

Es gibt immer wieder Anlässe, die besonders gefeiert werden sollen.

 Nicht nur aufgrund der Diskussion um die CO2-Belastung von Feuerwerken, sondern auch vor dem rechtlichen Hintergrund sollte auf das Abrennen von Feuerwerken außerhalb von Silvester komplett verzichtet werden. Private Feuerwerke dürfen nur mit Genehmigung durch die Stadtverwaltung in Ausnahmefällen abgebrannt werden. Wird ein professionelles Pyrounternehmen für ein Feuerwerk beauftragt, so leitet dieser die erforderlichen Schritte in die Wege. Das Abrennen eines nicht genehmigten Feuerwerkes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es ist deshalb auch im Hinblick auf die Nachbarn sinnvoller, nach ruhigen Alternativen für einen festlichen Anlass zu schauen.