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15.12.2023 - Regelungen für Silvester in Lahr Feuerwerk ist nicht überall erlaubt

Viele Menschen feiern und begrüßen das Jahr mit Feuerwerk und Raketen. Das ist in gewissem Rahmen auch erlaubt: Ein generelles Feuerwerksverbot innerhalb der Stadt Lahr für Silvester und Neujahr besteht nicht.

Das Sprengstoffrecht sieht für den Jahreswechsel eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände vor. Am Sonntag und Montag, 31. Dezember 2023 und 1. Januar 2024, dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 – also Feuerwerk – verwenden und abbrennen.

Gesetzlich untersagt ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen jedoch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie beispielsweise Fachwerkhäusern. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.