Erhaltungssatzung Altstadt
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 27. Februar 2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) den Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung Altstadt beschlossen. Ihr Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.
Mit der Erhaltungssatzung soll gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten werden.
Hinweise:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Satzung sowie das Aufstellungsverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.
Stadt Lahr, 28. Februar 2023
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de