Lahr Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Entwidmung Flurstück 9184-1 und 9184-2 Neuwerkhof - online veröffentlicht 07.05.2025

Es ergeht nachstehende straßenrechtliche

Einziehungsverfügung

Durch die Stadt Lahr/Schwarzwald als der nach §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 2 und 50 Abs. 3 Ziffer 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) i. d. F. vom 11.05.1992 (GBl. S. 329), zuletzt neu gefasst durch Gesetz vom 22.12.2021 (GBl. S. 1040) zuständigen Straßenbaubehörde werden die Flächen im Neuwerkhof mit der Flst. Nr. 9184/1 und 9184/2 entsprechend der Darstellung im beigefügten Plan eingezogen bzw. entwidmet.
Die Verfügung mit Begründung kann beim Ordnungsamt - Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Rathaus Schillerstraße, Zi. E.02, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lahr, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, einzulegen.

Lahr, 05.05.2025

Carina Stuber