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24.09.2020 - Für Mieter und Eigentümer Energieberatung im Lahrer Rathaus

Lahrer Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um die Themen Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien haben, können sich am Donnerstag, 8. Oktober, wieder fachlich beraten lassen.

Wärmegedämmte Gebäude schonen den Geldbeutel, erhöhen den Wohnkomfort und beugen gesundheitsschädlicher Schimmelbildung vor. Außerdem sind sie gut für das Klima. Den Vorteilen stehen in der Praxis allerdings hartnäckige Vorbehalte gegenüber: So sollen Dämmmaterialien unter anderem die Wandatmung behindern, umweltschädlich sein und die Brandgefahr erhöhen. Diese Fehleinschätzungen sorgen mit dafür, dass viele Gebäudeeigentümer vor einer Dämmung zurückschrecken. Ein neues Merkblatt von „Zukunft Altbau“ leistet hier nun Aufklärung. Es beschreibt die gängigsten Vorbehalte zu Dämmstoffen und liefert stichhaltige Argumente zur Beurteilung.

Ein Experte der Ortenauer Energieagentur gibt Tipps zu diesem und anderen Themen und hilft bei der Entscheidung, ob und wie das Wohnhaus saniert, die Heizung erneuert oder auch der Stromverbrauch gesenkt werden kann. Er informiert zudem fachkundig über Fördergelder und zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten. Da die Erstberatung eine Vor-Ort-Beratung am Haus nicht ersetzen kann, weist der Experte auch auf weitere Beratungsmöglichkeiten durch Gebäudeenergieberater bzw. durch qualifizierte Architekten, Ingenieure und Techniker hin.

Die Beratung findet zwischen 14 und 17.45 Uhr im Rathaus 2 (ehem. Luisenschule), EG (Zimmer E.45) am Rathausplatz 7 statt. In Zusammenarbeit mit der Ortenauer Energieagentur bietet die Lahrer Stadtverwaltung die kostenfreie, neutrale und anbieterunabhängige Energie-Erstberatung jeden Monat am zweiten Donnerstag an.

Zur Vorbereitung der Energieberatung und um Wartezeiten zu vermeiden ist eine telefonische Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Lahr unter Tel.: 07821 / 910-0619 erforderlich. Alle Interessenten können nur nach vorheriger Terminabsprache in das Rathaus. Es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich, der Mindestabstand von 1,50 Meter ist einzuhalten. Es gilt die Corona Landesverordnung.

Für eine gründliche Beratung sind zum Termin der Energieberatung relevante Unterlagen, wie z.B. Gebäude-Energieausweis, Schornsteinfegerprotokoll, Energierechnungen, Hausgrundriss usw., mitzubringen.