Erdmännchen, Stadtpark Lahr, Nachwuchs 2018

Digitale Akteneinsicht in archivierte Bauakte beantragen

Die Bereitstellung von Bauakten unterliegt rechtlichen Beschränkungen. Zur Prüfung Ihres Antrags und zur Identifikation des Objekts erfassen wir im Folgenden Ihre Daten sowie die Grundlage Ihrer Antragsberechtigung.

Antragsteller und Berechtigung

Rechnungsanschrift (falls abweichend)

E-Mail-Empfänger

Die digitalen Akten sowie der Gebührenbescheid sollen an folgende E-Mailadresse übermittelt werden:

Angaben zum Objekt

Gewünschter Umfang der Unterlagen

Ich beantrage Einsicht in folgende Unterlagen:

Umfang der Akteneinsicht

Auf Antrag werden sämtliche bei der Abteilung Bauordnung archivierten Unterlagen zu dem angegebenen Objekt bzw. Flurstück digital bereitgestellt. Eine Beschränkung auf einzelne Dokumente oder Vorgänge ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Auswahl einzelner Bestandteile (z. B. nur Statik) ist nur möglich, wenn diese als physisch getrennte Akten vorliegen. Sofern die Unterlagen Bestandteil eines gemeinsamen Aktenbandes sind, erfolgt die Bereitstellung des gesamten Aktenbandes. Es werden ausschließlich archivierte Unterlagen bereitgestellt; laufende oder noch nicht abgeschlossene Verfahren sind nicht Gegenstand dieses Antrags.

Besonderheiten bei mehreren Objekten oder Grundstücken

Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude und lassen sich Bauakten nicht eindeutig trennen, werden alle Unterlagen des Flurstücks bereitgestellt. Erstreckt sich eine bauliche Anlage über mehrere Flurstücke, werden die Unterlagen aller betroffenen Grundstücke einbezogen.

Digitale Bereitstellung und Abruf

Die Akteneinsicht erfolgt ausschließlich digital als PDF-Datei über einen gesicherten Dateitransfer; ein Versand in Papierform ist nicht möglich. Die Zugangsdaten werden an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Der Download ist zeitlich befristet (derzeit 10 Tage). Die Antragstellerin / der Antragsteller ist für die rechtzeitige Sicherung der Daten verantwortlich.

Bearbeitungdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen ab vollständigem Eingang des Antrags. Entstandene Gebühren und Auslagen sind auch dann zu tragen, wenn der Antrag später zurückgenommen wird oder sich herausstellt, dass keine oder nur wenige Unterlagen vorhanden sind.

Verwendung der Unterlagen

Die bereitgestellten Unterlagen dürfen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Antragsteller.

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Akten sowie dem Verwaltungsaufwand. Als Orientierungswert gilt: Pro Zentimeter Aktenumfang entstehen Kosten von ca. 25 €. Eine genaue Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Bearbeitung auf Grundlage der geltenden Gebührensatzung. Auf Wunsch kann ein grober, unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt werden. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung keine Rücknahme des Antrags, wird das Verfahren fortgeführt. Bei fristgerechter Rücknahme werden nur die bis dahin entstandenen Verwaltungsgebühren erhoben.

Einverständniserklärung

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