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03.07.2024 - Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Lahr legt Quartalsbilanz vor Cannabis-Konsum, E-Scooter in der Marktstraße und aufdringliche Rosenverkäufer

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat im zweiten Quartal 2024 eine Vielzahl von Kontrollen und Überprüfungen durchgeführt.

Im ruhenden Verkehr gab es insgesamt 5386 Verwarnungen wegen Parkens auf dem Gehweg, in Feuerwehrzufahrten, in Halteverbotszonen und wegen Parkens ohne gültigen Parkschein.

Kontrollen in der Marktstraße

Ein besonderer Fokus lag auf der Marktstraße, wo E-Scooter nicht fahren dürfen und das Fahren mit Fahrrädern nur zwischen 19 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Der KOD stellte hier insgesamt 26 Verstöße fest.

Cannabis-Konsum

Seit dem neuen Cannabisgesetz, das am 1. April 2024 in Kraft trat, wurden verstärkt Kontrollen durchgeführt. Das Gesetz untersagt den öffentlichen Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten. Zudem gilt in der Fußgängerzone zwischen 7 und 20 Uhr ein generelles Konsumverbot. Der KOD hat bei diesen Kontrollen drei Anzeigen geschrieben.

Müllkontrollen

Acht Mal wurden Müllsünder ertappt. Sie entsorgten Plastikmüll, Zigaretten und ähnliche Abfälle unsachgemäß.

Obdachlosenunterkünfte

Besondere Aufmerksamkeit galt auch den Obdachlosen- und Asylunterkünften. Hier verzeichnete der KOD 25 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Hausordnung, wie unerlaubte Übernachtungsgäste, Rauchen in der Unterkunft und das Abkleben von Feuermeldern.

Rosenverkäufer

Nach Beschwerden über aufdringliche Rosenverkäufer konnte der KOD den betreffenden Verkäufer feststellen und eine Sicherheitsleistung erheben. Das Anbieten von Waren gegen Geld im öffentlichen Raum stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar und wird konsequent geahndet.

Unerlaubte Nutzung des alten Verkehrsübungsplatzes

Auf dem alten Verkehrsübungsplatz campierte eine Gruppe einer mobilen Minderheit, was eine unerlaubte Sondernutzung und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Der KOD gab den betroffenen Personen eine Frist, um den Ort zu verlassen und erhob vor Ort eine Sicherheitsleistung.