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04.03.2024 - Erlaubnis zur Öffnung auch für Geschäfte außerhalb der Innenstadt möglich Blütensonntag ist verkaufsoffen

Der nächste verkaufsoffene Sonntag in Lahr findet am Blütensonntag, 24. März 2024, statt.

Auch Geschäfte außerhalb der Innenstadt können an diesem Tag öffnen. Die städtische Satzung über verkaufsoffene Sonntage ermöglicht es Gewerbetreibenden außerhalb der Innenstadt, im Einzelfall eine Erlaubnis zur Sonntagsöffnung zu erhalten, wenn sie durch einen besonderen Beitrag als Bestandteil der Veranstaltung angesehen werden können.

Weitere Informationen zu den Kriterien und Voraussetzungen gibt es bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr per E- Mail an annika.schwoerer@lahr.de. Ebenfalls an diese Adresse können bis spätestens Freitag, 15. März 2024, entsprechende Anträge zur Öffnung gerichtet werden.