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08.03.2022 - Erlaubnis zur Öffnung von Geschäften außerhalb der Innenstadt möglich Blütensonntag ist verkaufsoffen

Kind auf dem Arm seiner Mutter beim Eisessen
Verkaufsoffen am Blütensonntag
Quelle: Stadt Lahr
Am Blütensonntag, 27. März 2022, lädt die Lahrer Innenstadt zu einem verkaufsoffenen Sonntag.

Auch Geschäfte außerhalb der Innenstadt können an diesem Tag öffnen. Die städtische Satzung über verkaufsoffene Sonntage ermöglicht es Gewerbetreibenden außerhalb der Innenstadt im Einzelfall eine Erlaubnis zur Sonntagsöffnung zu erhalten. Hierzu ist ein besonderer Beitrag für den Blütensonntag notwendig.

Weitere Informationen zu den Kriterien und Voraussetzungen gibt es bei der städtischen Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung:  E- Mail: annika.schwoerer@lahr.de

Entsprechende Anträge zur Öffnung können bis spätestens Montag, 18. März 2022, an die gleiche E-Mail-Adresse gerichtet werden.